Förderprogramme für Kommunen
Häufig nachgefragt
Förderung Modellkommunen
Im Ergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe "In Kooperation – gemeinsam stark" (LT-Drs. 6/9407) sind zur Umsetzung der Digitalisierung in Brandenburg drei Typen von Modellkommunen vorgesehen. Ein Modelltyp davon zielt auf die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Kommune ab (Modelltyp "Online-Interaktion"). Vom Land Brandenburg wurde hierzu die Entwicklung einer "Smart Village App" für die Modellkommune Bad Belzig gefördert. Die App ging am 13. August 2019 online und wurde inzwischen stufenweise weiterentwickelt. Der Fokus wird hierbei auf die Entwicklung von Zugangsmöglichkeiten zu Online-Verwaltungsdienstleistungen gelegt. Im Jahr 2020 sowie 2021 wurde die Weiterentwicklung der Smart Village App mit jährlich jeweils 100.000 Euro gefördert.
In Abstimmung mit der Modellkommune sowie dem Städte- und Gemeindebund wurde der Modelltyp dahingehend konkretisiert, den Pilot der Smart Village App der Stadt Bad Belzig auf die interessierten Kommunen zur Nachnutzung zu übertragen. Um den Einstieg für Kommunen zu erleichtern, wurde am 6. April 2020 die "Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Nachnutzung der Smart Village App für Brandenburger Kommunen (Smart Village App RL)" in Kraft gesetzt. Auf Antrag beim Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) kann eine Förderung zur Nachnutzung der Smart Village App in Höhe von bis zu 20.000 Euro gestellt werden. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist die Beteiligung am "Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg". Die Fördersumme deckt die Kosten der Anpassung der App auf die Kommune, das Marketing der Einführung sowie die Betriebskosten des ersten Jahres ab.