Förderprogramme für Kommunen

Typ: Häufig nachgefragt

Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden

Land und kommunale Spitzenverbände (KSpV) haben am 27.09.2019 eine Vereinbarung geschlossen zur Unterstützung der Kommunen bei der Digitalisierung. Das Land finanziert mit fast 17 Mio. Euro:

  • die technische Umsetzung von OZG-Anträgen in themenbezogenen "Digitalisierungsfabriken" bei der ekom21 mit der Antragsmanagementplattform civento nach OZG-Standard zur Nachnutzung für alle hessischen Kommunen und
  • die OZG-Digitalisierungsberatung der Kommunen durch die ekom21.

Die Beratungsleistungen können von den Kommunen bei der ekom21 abgerufen werden. Ziel ist die Einleitung bzw. Beschleunigung der Umsetzung des OZG und der digitalen Transformation. Das Beratungskonzept umfasst vier unterschiedliche Module; unter zwei Modulen mit OZG-Bezug und zwei Module mit weiterführenden Beratungsleistungen zur Digitalisierung der Kommunen können die Kommunen je nach Beratungsbedarf zwei Module auswählen.

  • die Förderung von Kommunen und Landkreisen, die als OZG-Modellkommunen mit ausgewählten Vorhaben, die andere hessische Kommunen und Landkreise nachnutzen können, wesentlich zur Beschleunigung der Umsetzung des OZG beitragen werden.

Schaffung einer Koordinierungsstelle

Zur Wahrung der Belange der Kommunen und zur Steuerung der technischen Umsetzung bei der ekom21 ist eine Koordinierungsstelle "OZG Kommunal" eingerichtet worden. Sie besteht aus vier Vertreterinnen und Vertretern der KSpV, einem Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie einem Vertreter aus dem Geschäftsbereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport finanziert drei der vier Stellen der kommunalen Vertreter.

Förderung für "Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)"

Über Digitalisierungsfabriken sorgt das Land dafür, dass entsprechende Onlineanträge zentral entwickelt werden. Die in den Fabriken entstandenen Lösungen können dann von allen Kommunen verwendet werden. Trotz dieser arbeitssparenden Umsetzung braucht es für die erfolgreiche Umsetzung des OZG auch IT-Sachverstand vor Ort, zum Beispiel um die entwickelten Lösungen für die jeweilige Kommune anzupassen. Gerade für kleinere Kommunen ist es jedoch eine Herausforderung, geeignete IT-Fachkräfte zu rekrutieren und zu finanzieren.

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Projektreferat II (OZG)
Abteilung Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung
Referatsleiter: Martin Woitschell
Ansprechpartner Kommunal: Heiko Merz


Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden

Kommunen können sich innerhalb der IKZ-Förderung in einer Kooperation zusammenschließen, um z. B. für die Erledigung der Aufgaben geeignete IT-Fachkräfte (Einstellung oder Ausbildung) zu gewinnen, durch die gemeinsame Finanzierung den einzelnen Verbundsmitgliedern Geld zu sparen und für diese Kooperationen finanziell unterstützt zu werden. Die Regelzuwendung beträgt dabei 25.000 Euro pro Kommune, bei mehr als drei Kommunen maximal 100.000 Euro.

Drei Ziele stehen dabei im Fokus: Entwicklung und Umsetzung von Online-Antragsverfahren vor Ort, Unterstützung bei der mit dem OZG in engem Zusammenhang stehenden Digitalisierung der Fachverfahren in den Kommunen insgesamt und Bewältigung von damit verbundenen Fragen der Cyber- und IT-Sicherheit.

Förderprogramme Starke Heimat

Starke Heimat Phase I

Die erste Phase des Förderprogramms beinhaltet:

  • Kostenlose Bereitstellung der Digitalisierungsplattform civento des IT- Dienstleisters ekom21 für alle Kommunen für 4 Mio. Euro pro Jahr für 2020-2024
  • Förderung von zweckgebundenen Maßnahmen im Sinne des Digitalen Rathauses bei allen 443 hessischen Kommunen mit 16 Mio. Euro im Jahr 2020

Diese zweckgebundenen Zuschüsse konnten bis zum 31.08.2020 beantragt werden.

Fördergegenstände

  • Weiterentwicklung und Erneuerung von Hardware, Software und weiterer digitaler Infrastruktur
  • Planung und Umsetzung von IT-Projekten oder von mit der Einführung von IT in Zusammenhang stehenden Organisations-Projekten
  • Vorhabenbegleitende Beratung bei 1 und 2
  • Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Nutzung von Hard- und Software
  • Erstellung von Digitalisierungsstrategien bzw. Digitalisierungskonzepte 
Starke Heimat Phase II

In der 2. Phase des Förderprogramms stellt das Land Hessen seinen Kommunen 64 Mio. Euro für die Förderung smarter Kommunen und Regionen zur Verfügung (jeweils 16 Mio. Euro in den Jahren 2021 bis 2024).

Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen. Gefördert werden vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u. a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy). Die konkret geförderten Vorhaben haben also nicht zwingend einen Bezug zur OZG-Umsetzung.

Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit insgesamt 100.000 Euro bis maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen.

Hessische Staatskanzlei
Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung

Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden