Förderprogramme für Kommunen
Häufig nachgefragt
Bereits im Jahr 2019 wurden Arbeitsstrukturen in NRW geschaffen, die eine gemeinsame Umsetzung des OZG in NRW sicherstellen sollen (Vgl. Bericht Februar 2020). Ziel ist die Bereitstellung von Onlinediensten für alle Kommunen.
Als Hauptansprechpartner für die Kommunen dient die OZG-Koordinierungsstelle. Das Competence Center Digitalisierung NRW beim Dachverband kommunaler IT- Dienstleister (CCD KDN) koordiniert alle Aktivitäten zur Umsetzung des OZG auf kommunaler Ebene. Die Themenfeldkoordinatoren (pro Themenfeld ein Koordinator) im Kompetenzzentrum stehen den Kommunen als gezielte Ansprechpartner zur Verfügung. In den Jahren 2020 bis 2022 hat die Landesregierung finanzielle Mittel in Höhe von 6,4 Mio. Euro zur Realisierung des CCD KDN zur Verfügung gestellt.
Die grundlegenden technischen Standards vereinbart die Arbeitsgruppe Technik zwischen Land und Kommunen. Diese ermöglichen eine Nachnutzung nach dem "Einer für Alle"-Prinzip (EfA) der entwickelten Dienste in allen Kommunen. Diese Dienste sollen auf dem durch das Land beim KDN in Auftrag gegebenen Kommunalportal.NRW betrieben werden. Dies ermöglicht auch den kleinen Kommunen eine Nutzung ohne Einschränkungen.
Das Kommunalportal können die Kommunen des Landes nutzen, um ihre Verwaltungsleistungen gemäß des Onlinezugangsgesetztes elektronisch anzubieten und ihre Aufgabe entsprechend nach diesem Gesetz zu erfüllen. Die Nutzung des Kommunalportal.NRW steht den Kommunen frei.
Für die Umsetzung kommunaler Projekte werden durch das Land NRW in 2020 rund 6,7 Mio. Euro sowie in den Jahren 2021 und 2022 nochmals insgesamt 6,1 Mio. Euro bereitgestellt.
Das Kommunalportal soll zudem die technische Nachnutzung von Online-Services aus dem Förderprogramm Digitale Modellregion sicherstellen. Über die Projekte der vom MWIDE geförderten Digitalen Modellregionen wurden in 63 Projekten weitere Lösungen entwickelt. Die im Rahmen der digitalen Modellregionen entwickelten Onlinedienste sollen über das Kommunalportal flächendeckend in NRW oder sogar bundesweit nachnutzbar gemacht werden.
Die Finanzierung von Aufbau und initialem Betrieb des Kommunalportals bis einschließlich 2022 erfolgt durch die Landesregierung (2 Mio. Euro in 2020, 7,72 Mio. Euro für 2021 und 2022).
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen hat das Bauportal.NRW entwickelt, auf dem verschiedene Komponenten hinterlegt sind. Kommunen mit Bauaufsichtsbehörden, die über kein eigenes digitales Antragsverfahren verfügen, können sich an das Bauportal.NRW anschließen. Der Assistent ist für Nutzende und Kommunen kostenfrei und erfolgt auf freiwilliger Basis.
Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) bietet OZG-Leistungen, die für die Wirtschaft gebündelt und medienbruchfrei angeboten werden sollen. Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) ist seit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes zum 01.07.2020 das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in NRW. Über das WSP.NRW sollen möglichst alle Verwaltungsleistungen, die sich an die Wirtschaft richten, als Onlinedienste bereitgestellt werden. Dies umfasst insbesondere auch die wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen im Kommunalvollzug, wie beispielsweise die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung.