Digitale Verwaltung entlastet den Mittelstand

Typ: Namensartikel , Datum: 26.05.2020

Ernst Bürger (BMI) zeigt auf, wie sich die Verwaltungsdigitalisierung durch Corona beschleunigt und wie mittelständische Unternehmen davon zukünftig profitieren.

aktuelles Zitat:

Ernst Bürger
"Digitalisierung ist in der Krise kein 'Nice-to-have', sondern ein 'Must-have', um Prozesse am Laufen zu halten“

BMI

Ernst Bürger leitet die Abteilung „Digitale Verwaltung; Steuerung OZG“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Seit Anfang Mai können Arbeitgeber online Entschädigung für Verdienstausfälle ihrer Arbeitnehmer beantragen, die ihre Kinder aufgrund von Schul- oder Kitaschließung selbst betreuen mussten (ifsg-online.de). Das neue Verfahren wurde Corona-bedingt in Rekordzeit innerhalb von vier Wochen entwickelt und schon in 11 Bundesländern implementiert. Das beweist, wie schnell die deutsche Verwaltung reagieren kann.

Covid-19 zwingt uns die Chance der Digitalisierung zu ergreifen. Nicht nur in der Verwaltung ändern sich tradierte Einstellungen gerade grundlegend: Digitalisierung ist in der Krise kein „Nice-to-have“, sondern ein „Must-have", um Prozesse am Laufen zu halten.

Das, was für Betriebe und Unternehmen gilt, nämlich, dass sie die Chancen der Digitalisierung frühzeitig erkennen und nutzen müssen, um am Markt bestehen zu können, gilt im Grunde auch für die Verwaltung. Sie konkurriert mit anderen Standorten, um eine möglichst effiziente, benutzerfreundliche und verlässliche Verwaltung.

Eine solche Transformation ist ein komplexer Prozess, bei dem auch viele Ängste und Widerstände beachtet werden müssen. Immerhin verändern sich gewohnte Arbeitsroutinen und eingespielte Abläufe. Viele mittelständische Unternehmen haben ähnliche Change-Prozesse durchgemacht oder sind gerade dabei. Corona wirkt wie ein Katalysator: Alle Beteiligten erkennen jetzt, wie wichtig Digitalisierung ist!

Wir stellen uns die nahe Zukunft der öffentlichen Verwaltung so vor: Um Leistungen zu beantragen, müssen Sie keine Papierformulare mehr ausfüllen, sondern geben die Daten in intelligente Formulare ein - und zwar jederzeit von jedem beliebigen Ort aus. Digitale Antragsassistenten bieten Hilfe bei Fragen oder Unklarheiten und prüfen die Eingaben sofort auf Plausibilität. Je nach Art der Leistung sind bestimmte Daten bereits hinterlegt oder werden automatisch übernommen. Die Übermittlung erfolgt ohne Unterschrift mittels Zertifikat oder elektronischer Signatur, abhängig vom erforderlichen Sicherheitsniveau. Auch die Bearbeitung erfolgt teilautomatisch und damit in der Regel schneller. Selbst im Fall eines Lock-downs wie unter Corona können die Mitarbeitenden der Verwaltung Anträge entgegennehmen und via VPN aus dem Home-Office bearbeiten.

Alles in allem ist die digitale Antragstellung schneller, weniger fehleranfällig, komfortabler und ressourcenschonend auf allen Seiten. Das Einsparpotenzial ist enorm! Das ist umso wichtiger, als Covid-19 und die damit einhergehenden Einschränkungen die Wirtschaft belasten und viele Unternehmen vor riesige Herausforderungen stellen.

Soforthilfen und Entschädigungszahlungen sind als unmittelbare Maßnahmen wichtig. Aber wir können nachhaltigen Nutzen aus der Krise ziehen, wenn wir es schaffen, die notwendigen Anpassungen für die digitale Verwaltung jetzt schnell umzusetzen. Mit dem Onlinezugangsgesetz sind wir für die aktuelle Lage gut aufgestellt. Über die vergangenen Jahre hat sich eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern etabliert. Wir nutzen unsere direkten Kontakte zu Verantwortlichen, um Leistungen beschleunigt bereitzustellen und die OZG-Umsetzung auf allen Ebenen zu priorisieren.

Mittelständische Unternehmen und die öffentliche Verwaltung haben viele Berührungs- und Reibungspunkte. Eine vereinfachte Kommunikation hilft beiden Seiten. Für die vielen weiteren Verbesserungen, die wir anstreben, benötigen wir Ihre Mitarbeit und Ihr Feedback.

Derzeit existieren bereits einige Unternehmenskonten. Die deutschen Wirtschaftsverbände haben jedoch nach nur einer Lösung verlangt. Der IT-Planungsrat hat daher im Februar dieses Jahres entschieden, ein einheitliches Nutzerkonto für Organisationen, insbesondere für Unternehmen, auf Basis der ELSTER-Technologie zu entwickeln und bereitzustellen. Einmal registriert, werden sich Unternehmen künftig gegenüber allen digitalen Verwaltungsleistungen authentisieren können.

Damit wollen wir Unternehmen das Tor zur digitalen Verwaltung öffnen. Und ich versichere Ihnen, wir werden es schnell mit relevanten Leistungen füllen, wie Baugenehmigungen erteilen, Mehrwertsteuer erstatten oder Anmelden neuer Beschäftigter. Ich sehe das als unseren Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Entlastung des Mittelstands.