EfA für UVO: Ein Projektbericht zum kommunalen Antragsservice "Unterhaltsvorschuss Online"
Namensartikel 08.07.2021
Wie man mit Spaß und Engagement ein erfolgreiches EfA-Projekt für kommunale Dienstleistungen auf den Weg bringt, berichten die Projektleiter von "Unterhaltsvorschuss Online", Thomas Fernitz und Thorsten Karla.
Was gelingen kann, wenn kompetente Menschen aus dem Kreise der Landesverwaltungen, IT-Dienstleister und Bundesministerien mit Spaß und Engagement in einem Team zusammenarbeiten, haben wir mit dem Projekt "Unterhaltsvorschuss Online" (UVO) erlebt. Gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), der Freien und Hansestadt Bremen (HB) sowie dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) haben wir gemeinsam und arbeitsteilig einen Antragservice für ihre Kommunen entwickelt. Dieser ermöglicht es Antragstellenden, die von Jugendämtern gewährte Leistung "Unterhaltsvorschuss" fortan vollständig online zu beantragen oder alternativ einen Antrag online auszufüllen und das Formular danach auszudrucken. Eines unserer Hauptziele war es, dabei eine zeitgemäße, nutzerfreundliche Antragstellung mit mobilen sowie stationären Endgeräten zu realisieren.
UVO-Projekthintergrund
Das Projekt findet im Rahmen des Digitalisierungsprogramms von BMI und IT-Planungsrat statt. In der Planungsphase zwischen November 2019 und April 2020 führten wir ein Digitalisierungslabor durch. Hier entwickelten wir zunächst das Konzept für einen nutzerfreundlichen Antragsservice für den Unterhaltsvorschuss mit zwei Jugendämtern (Delmenhorst und Saarbrücken) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Im nächsten Schritt wurden die am Umsetzungsprojekt beteiligten Länder zum Projektaufbau beraten. In mehreren Workshops legten wir Anfang des Jahres 2020 gemeinsam die Implementierungsziele sowie eine Projektstruktur fest.
Dabei verständigten sich die partizipierenden Länder darauf, dass
- die Freie und Hansestadt Hamburg die Hauptverantwortung für die Projektumsetzung und die Auftraggeberrolle für den umsetzenden und betreibenden IT-Dienstleister Dataport übernimmt,
- die Freie und Hansestadt Bremen als Federführerin für das Themenfeld Familie und Kind für die Finanzierung, für die parallele Entwicklung eines Fachstandards (XFamilie) sorgt und die Antragsseiten redaktionell erarbeitet und
- Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI), die bundesweite fachliche Abstimmung des Onlineantrags auf Basis der entsprechenden FIM-Kataloge durchführt.
Im Mai 2020 begannen wir mit der Planungsphase. Im August startete schon die Umsetzungsphase, also die tatsächliche Entwicklung des Onlineantragservices "Unterhaltsvorschuss" in agilen Sprints.
Aus "Einer für Alle" wurde "Wir für Alle"
Gleich zu Projektbeginn wurde von allen Beteiligten das EfA-Prinzip ("Einer für Alle“) und die sich daraus ergebenden Heraus- und Anforderungen berücksichtigt. Schließlich sollte der Onlinedienst nach Fertigstellung zentral im BSI-zertifizierten Rechenzentrum von Dataport betrieben und für viele interessierte nachnutzende Länder bundesweit verfügbar gemacht werden.
Das Verständnis des EfA-Prinzips entwickelte sich zum Motto des Umsetzungsprojekts "Wir für alle". Und genau dieses gemeinsame Verständnis war ein wesentlicher Faktor für den Projekterfolg.
So wurde z. B. unter dem Codenamen "Jesaja" der zwingend benötigte, aber auf Bundesebene bisher nicht verfügbare Baustein des Zuständigkeitsfinders kurzerhand selbst entwickelt – mit der Fragestellung: Welche Unterhaltsvorschussstelle erhält den Onlineantrag in Abhängigkeit der PLZ der Antragstellenden? Vorläufig wird der Zuständigkeitsfinder dabei bereits für die Pilotkommunen eingesetzt.
Was uns zudem besonders motiviert hat: Die gute Stimmung und das Engagement der Beteiligten führten dazu, dass wir die ambitionierte Projektzeitplanung einhalten konnten und nach nur rund einem halben Jahr einen Onlinedienst entwickelt haben, welcher die ursprünglichen Anforderungen im Ergebnis sogar deutlich übertraf. Unter diesen Bedingungen haben wir es geschafft, das nach den obligatorischen technischen und fachlichen Tests und Fehlerbereinigungen – alle drei Länder gemeinsam – am selben Tag Anfang Mai 2021 – pilotierend online gehen konnten. Insgesamt also eine sehr kurze Entwicklungszeit für einen solch komplexen Onlinedienst. Und als Pilotkommunen sind aus den entwickelnden Ländern die Kommunen Wuppertal, Rhein-Kreis Neuss, Bremen und das Bezirksamt Hamburg-Wandsbek dabei.
Wie erfolgt der Roll-Out auf weitere Länder und Kommunen?
Bislang gibt es noch sehr wenige "Einer für Alle"-Leistungen, die in mehreren Bundesländern laufen. Für den Onlinedienst "Unterhaltsvorschuss" haben neben den drei projektierenden Ländern bereits acht weitere Bundesländer ihr Interesse signalisiert.
Thomas Fernitz stellt hierzu aber auch klar: "Noch sind nicht alle Hürden zum Rollout der Lösung auf die über 500 kommunalen UV-Stellen der interessierten Bundesländer aus dem Weg geräumt. Sowohl die Finanzierung als auch die vertraglichen Regelungen zwischen dem nachnutzenden Bundesland und den dortigen Kommunen als auch unter den Bundesländern müssen noch dringend geklärt werden."
Der Full Service Provider Dataport bietet umfassende Unterstützung bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Infrastrukturen und weiteren IT und Beratungsleistungen werden dabei kontinuierlich weiterentwickelt und leisten so einen Beitrag zur flächendeckenden und kosteneffizienten Umsetzung des OZG.
Unser Fazit: Was ist das Besondere am Onlinedienst UVO?
Der Antrag kann vollständig elektronisch gestellt werden. Hierfür kann die elektronische Signatur per eID (Personalausweis, Aufenthaltstitel) über die Ausweis2-App genutzt werden. Alternativ kann der Antrag online ausgefüllt und ein "Mantelbogen" ausgedruckt und unterschrieben als Nachweis für die Antragstellung an die zuständige Unterhaltsvorschussstelle verschickt werden. Parallel werden die Daten dann elektronisch an die zuständige Unterhaltsvorschussstelle geschickt.
Alle notwendigen Nachweise können hochgeladen und mit dem elektronischen Antrag versandt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten jederzeit online Unterstützung bei der Antragstellung durch kontextbezogenen Hilfetexte und können parallel auch ein Kontaktformular nutzen, um Fragen an die zuständige Unterhaltsvorschussstelle senden zu können. Insgesamt ein sehr nutzerfreundlicher Antragsprozess – ganz im Sinne des OZG.