KONSENS ist Garant für die Umsetzung der OZG-Vorgaben

Typ: Interview , Datum: 16.05.2022

Das Gesamtvorhaben KONSENS hat bereits zahlreiche OZG-Leistungen umgesetzt – mit ELSTER wurde das erfolgreichste eGovernment-Verfahren etabliert.

aktuelles Zitat:

Lisa Marie Köhler, stellv. Projektleitung KONSENS
"Wir stehen kurz vor der Zieleinfahrt"

Lisa Marie Köhler, stellv. Projektleitung in Konsens

Florian Werner (Projektleitung) und Lisa Marie Köhler (stellv. Projektleitung) leiten für das Gesamtvorhaben KONSENS (Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) das "Koordinierungsprojekt OZG" (KiOZG) beim Bayerischen Landesamt für Steuern. Mit dem insgesamt vierköpfigen Projektteam sind sie für die Koordinierung der relevanten Verwaltungsleistungen zuständig. Das Gesamtvorhaben KONSENS bündelt bereits seit 15 Jahren die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Modernisierung, Vereinheitlichung und Standardisierung der IT in der Steuerverwaltung. Wie das Gesamtvorhaben KONSENS die Erfüllung der Anforderungen aus dem OZG umsetzt, konnten uns die beiden Vertreter in einem Interview beantworten.

Mehr zum Gesamtvorhaben KONSENS unter www.steuer-it-konsens.de.

Wie ist KONSENS bei der Koordinierung des Projektes vorgegangen?

Zu Beginn haben wir sämtliche OZG-Leistungen identifiziert, die die Länderfinanzverwaltung bzw. das Gesamtvorhaben KONSENS betreffen. Die Erfassung aller Leistungen war besonders herausfordernd, da beispielsweise zu der Einkommensteuer als sog. "LeiKa-Leistung" (Leistung aus dem "Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung") mindestens sechs verschiedene Bescheidarten dazugehören. Um das Ziel, eine vollständige digitale Abwicklung des Online-Services (Reifegrad 3 des Reifegradmodells), also vom Antragsprozess über Authentifizierung und Nachweisübermittlung bis zur digitalen Zustellung des Bescheides geordnet anzugehen, musste zunächst der Status quo zum Umsetzungsstand von sämtlichen OZG-relevanten Leistungen in den Verfahren ermittelt werden. Dank der Mitarbeit vieler Kolleginnen und Kollegen konnten wir gute Lösungen finden, die technisch wie rechtlich abgesegnet sind.

Das Projekt befindet sich seit Herbst 2021 in der Umsetzungsphase. Dabei sind wir im ständigen Austausch mit den KONSENS-Verfahren, die die Leistungen programmieren. Aktuell arbeiten die Anwendungsentwicklung und die Organisationsreferate mit Hochdruck daran, dass noch mehr Steuerbescheide digital bekannt gegeben werden können. Erfreulicherweise hat sich auch bei unserer Untersuchung aus OZG-Perspektive bestätigt: die Finanzverwaltung ist mit KONSENS und der ELSTER-Plattform Digitalisierungs-Vorreiter! Wir stehen daher kurz vor der Zieleinfahrt und werden die OZG-Anforderungen nahezu vollständig fristgerecht erfüllen.

Wie organisieren Sie die bundesweite Zusammenarbeit?

Unsere Arbeit ist gekennzeichnet durch ein agiles Vorgehen. Das bedeutet, dass wir ständig neue Erkenntnisse bewerten und so Herausforderungen meistern. Die Nutzung von Kollaborationsplattformen und Videokonferenzen ist hierbei besonders wichtig und bei KONSENS aufgrund der bundesweiten Zusammenarbeit weit etabliert. Es ist wichtig, von Beginn an alle Stakeholder an Bord zu holen und eine transparente Kommunikation zu ermöglichen. In der Projektarbeit hat es sich bewährt, dass wir uns täglich austauschen, damit keine Wissenslücken entstehen. Dabei ist es besonders hilfreich, dass KONSENS bereits seit 15 Jahren das "Einer für Alle"-Prinzip (EfA) anwendet, einer programmiert und 16 Länder nutzen die Software. Dadurch haben wir zentrale Stellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner festgelegt. Als Resümee kann man sagen, dass die OZG-Umsetzung ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit bei KONSENS ist.

Welche Rolle spielt dabei das eGovernment-Verfahren ELSTER?

Über ELSTER werden inzwischen bundesweit jährlich rund 32 Millionen Einkommensteuererklärungen eingereicht. Bürgerinnen und Bürger können sich darüber authentifizieren und ihre Steuererklärungen, Nachweise oder Anträge papierlos abgeben. Auch der digitale Rückkanal ist für die Einkommensteuer bereits umgesetzt. Doch das OZG geht über diese Leistungen hinaus. Ergänzend zu der Einkommensteuer setzen wir derzeit den digitalen Bescheid für die Körperschaftsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Gewerbesteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer um. Beim digitalen Eingangskanal kümmern wir uns zudem um Nischenthemen, etwa die Entgegennahme des Antrages auf Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen, sodass künftig fast der gesamte Kontakt mit dem Finanzamt online abgewickelt werden kann.

Welche Vorteile haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und steuerberatende Berufe durch die Umsetzung der OZG-Leistungen?

Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und die steuerberatenden Berufe können künftig nicht nur sämtliche Schreiben und Anträge digital über ELSTER an das Finanzamt übermitteln, auch die Mehrheit der Steuerbescheide wird – sofern gewünscht – über das ELSTER-Postfach bekanntgegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung profitieren ebenfalls von den umgesetzten Leistungen, die im zunehmenden Maße eine digitale Bearbeitung ermöglichen. Wir gehen dadurch in den Finanzämtern einen großen Schritt in Richtung papierlose Verwaltung.