"Gekommen, um zu bleiben" – Ernst Bürger über das Paket für die digitale Verwaltung

Typ: Namensartikel , Datum: 18.08.2023

Am 24. Mai 2023 hat die Bundesregierung einen neuen gesetzlichen Rahmen für die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland beschlossen. Ernst Bürger erklärt im Gastbeitrag, warum der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie das dazugehörige Eckpunktepapier zukunftsweisend sind.

Behördenspiegel, August 2023, Seite 23

aktuelles Zitat:

Portraitaufnahme von Ernst Bürger
"Die Modernisierung des Staates und vor allem die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Daueraufgabe. Wir brauchen einen modernen Staat auf Augenhöhe. Vor allem, um das Vertrauen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in einen funktionstüchtigen Staat zu sichern."

Ernst Bürger ist Leiter der Abteilung "Digitale Verwaltung; Steuerung OZG" im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Die gesetzliche Grundlage der Verwaltungsmodernisierung ist das im Jahr 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG). Hier wurden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, einen digitalen Zugang für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu Verwaltungsleistungen zu schaffen. Das im Gesetz festgelegte, ambitionierte Ziel, bis Ende 2022 die Digitalisierung der Verwaltung abzuschließen, wurde zwar nicht vollständig erreicht; dennoch haben Bund, Länder und Kommunen wichtige Pionierarbeit in der Digitalisierung geleistet und ein robustes Fundament für die weitere Digitalisierungsarbeit gelegt.

Das Paket für die digitale Verwaltung

Seit 2017 haben wir etablierte Strukturen für eine bundesweite, länder- und kommunenübergreifende digitale Transformation der Verwaltung aufgebaut. Das "Einer für Alle"-Prinzip (EfA) ist die grundlegende Vorgehensweise in der Verwaltungsdigitalisierung. Länder und Kommunen haben 111 föderale Leistungen digitalisiert. Hervorzuheben ist die bundesweit digital verfügbare Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler und der bundesweit ausgerollte Antrag für BAföG.

Von den 115 Bundesleistungen sind 93 digitalisiert. Darüber hinaus hat der Bund Basiskomponenten, das Bundesportal und die BundID mit integriertem Postfach entwickelt, die die Umsetzung erheblich erleichtern. Kurzum: Gemeinsam haben wir viel erreicht.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) schafft nun den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren. Die zugleich beschlossenen Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung enthalten wesentliche Richtungsentscheidungen. Hier geht es um mehr Priorisierung und Standardisierung sowie um eine enge Verzahnung des OZG mit Großprojekten wie der Registermodernisierung und den digitalen Identitäten.

BundID wird deutschlandweit zentrales Konto

Das OZGÄndG macht die BundID zum zentralen Konto, das Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich deutschlandweit für elektronische Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern über die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises (eID) zu identifizieren und zu authentifizieren.

Gleichermaßen können Unternehmen künftig alle Anträge über ihr zentrales Organisationskonto stellen. Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren sind rein unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten, wenn diese der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen. Des Weiteren wird die "Zettelwirtschaft" durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips endgültig abgeschafft. Das Prinzip regelt, dass Nachweise für einen Antrag – wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde – auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis der Antragstellenden abgerufen werden können.

Um sicherzustellen, dass staatliche Angebote auf die Bedarfe aller Antragstellenden ausgerichtet sind, werden Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von Onlinediensten gesetzlich verankert. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Regelung zur vollständigen elektronischen Abwicklung (Ende-zu-Ende-Digitalisierung) wesentlicher Verwaltungsleistungen ergänzt. Bei einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung wird der gesamte Verwaltungsprozess – von der Antragstellung über die Bearbeitung bis hin zum Versand des Bescheids über einen digitalen Rückkanal – digital ausgeführt. Digitale und medienbruchfreie Prozesse verkürzen die Verfahrensdauer und entlasten die Mitarbeitenden der Verwaltung.

Neben der reinen Verfahrensdigitalisierung wird auch eine Transformation der Verwaltung angestoßen, um zu entbürokratisieren und Prozesse zu optimieren.

Das faktische Tun steht über der Regulierung

Letztlich kann das OZGÄndG nur einen gesetzlichen Rahmen schaffen. Digitalisierung ist ein Kraftakt und muss ebenenübergreifend umgesetzt werden. Bund und Länder haben sich Anfang des Jahres auf eine Fokussierung ihrer Anstrengung auf 16 ausgewählte Leistungen verständigt, die besonders häufig von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen genutzt werden. Beispiele für diese Fokusleistungen sind die Eheschließung, die Handwerksgründungen oder die Ummeldung. Die bereits erwähnte, umgesetzte Energiepreispauschale zählt ebenso dazu. Die Fokusleistungen werden mit besonderer politischer Unterstützung beschleunigt digitalisiert, um diese bundesweit in die Fläche zu bringen.

Moderner Staat auf Augenhöhe

Die Modernisierung des Staates und vor allem die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Daueraufgabe. Wir brauchen einen modernen Staat auf Augenhöhe. Vor allem, um das Vertrauen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in einen funktionstüchtigen Staat zu sichern. Das OZG-Änderungsgesetz wird die Leitplanken für die weitere OZG-Umsetzung setzen. Unter dem Strich gilt es jetzt, die gemeinsamen Ziele zu verwirklichen und den modernen Staat von morgen weiter auszubauen.

Zum Thema