Eltern können bald mehr Familienleistungen online beantragen
Meldung 02.12.2019
Die Bundesregierung hat sich am 17. und 18. November 2019 zur Klausurtagung auf Schloss Meseberg getroffen. Im Mittelpunkt der Tagung standen zentrale Fragen rund um Datenstrategien und Digitalisierung. Dazu hat das Kabinett wichtige Eckpunkte beschlossen. Einer der zentralen Punkte: noch mehr Familienleistungen online anzubieten.
Erklärtes Ziel ist dabei, dass Familienleistungen einfach, leicht und schnell online beantragt werden können. Damit wird Bürokratie abgebaut und ein moderner und effektiver Sozialstaat geschaffen. Insbesondere die Auszahlungen von Geldleistungen für Familien sollen durch die Digitalisierung weiterer Verwaltungsleistungen – gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) - vereinfacht werden.
ElterngeldDigital wird ausgeweitet, KinderzuschlagDigital kommt ab 2020
Mit dem Angebot „ElterngeldDigital“ können Eltern in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen schon jetzt ihren Elterngeldantrag elektronisch ausfüllen. Neben der Ausweitung des Angebots auf weitere Bundesländer wird 2020 auch die Möglichkeit geschaffen, sich elektronisch zu authentifizieren und die Daten unmittelbar und papierlos an die Elterngeldstellen zu übertragen. Mit ähnlichem Funktionsumfang startet dann im Jahr 2020 auch die Anwendung KinderzuschlagDigital.
Kinderleicht zum Kindergeld in der Testphase
Mit dem Angebot „Kinderleicht zum Kindergeld“ testet die Freie und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit derzeit einen weiteren digitalen Piloten. Mit ihm sollen Eltern nach der Geburt ihres Kindes in einem Schritt den Namen ihres Kindes bestimmen, zusätzliche Geburtsurkunden und das Kindergeld gemäß dem Einkommensteuergesetz beantragen können.
Mit „ELFE“ laufen die Daten, nicht der Bürger
Bundesweit sollen die Antrags- und Bearbeitungsprozesse für Familienleistungen also gebündelt und vereinfacht werden. Dafür arbeiten Bund und Länder an dem Projekt „ELFE“ (Einfach Leistungen für Eltern). Im Fokus stehen zunächst vier Leistungen, die in einem Kombiantrag gebündelt werden können: Geburtsanzeige, Kindergeld nach dem EStG, Elterngeld und der Kinderzuschlag. Die kombinierte Beantragung dieser Leistungen soll sukzessive über eine einheitliche Online-Anwendung möglich sein. Die Online-Anwendung wird dabei ein zusätzliches Angebot neben den bereits bestehenden Beantragungsmöglichkeiten dieser Leistungen sein.
Eltern sollen die notwendigen Nachweise für diese unterschiedlichen Anträge möglichst nicht mehr selbst beibringen müssen, sondern sich entscheiden können, ob sie diesen bürokratischen Aufwand in die Verwaltung verlagern. Dann müssen die Behörden die notwendigen Angaben unmittelbar untereinander austauschen. Unter Wahrung der Anforderungen insbesondere der DSGVO soll dies für die Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar bleiben. Damit wird das Prinzip „Nicht die Bürger, sondern die Daten sollen laufen“ verwirklicht. Zudem wird so auch die europäische Anforderung des Once-Only-Principles umgesetzt.
Mehr zum ElterngeldDigital lesen Sie auf der Webseite ElterngeldDigital.
Mehr zu den Ergebnissen der Digitalklausur finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.