Brandenburg: Antrag auf Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit online verfügbar
Meldung Ein- & Auswanderung 03.12.2020
Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels kann in ersten Landkreisen nun auch digital gestellt werden.
Ab sofort können Ausländerinnen und Ausländer einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit in den Landkreisen Teltow-Fläming und Elbe-Elster in Brandenburg auch online stellen. Der digitale Prozess wurde durch das Land Brandenburg gemeinsam mit den Pilotkommunen – den Landkreisen Elbe-Elster und Teltow-Fläming sowie der Landeshauptstadt Potsdam – entwickelt. Das Land Brandenburg erarbeitete das digitale Antragsverfahren als federführendes Bundesland im Themenfeld Ein- & Auswanderung im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die flächendeckende Verfügbarkeit in weiteren Bundesländern ist ab Mitte 2021 geplant.
Ausländerinnen und Ausländer außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen für die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Die Lösung aus Brandenburg ermöglicht diesen Personen die digitale Beantragung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit und ist somit ein wichtiger Baustein für die Anwerbung von ausländischen Fachkräften. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches im März 2020 in Kraft getreten ist, begegnet die Bundesregierung dem herrschenden Fachkräftemangel.
Screenshot Aufenthaltstitel (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Land Brandenburg
Perspektivisch sollen sukzessive weitere Aufenthaltstitel angeboten werden, um bspw. auch Studierenden und Familienangehörigen die digitale Beantragung zu ermöglichen. Letztendlich können so über 1,4 Mio. Nutzende pro Jahr von der einfacheren und schnelleren Bearbeitung profitieren.
Der neue digitale Antrag bietet viele nutzerfreundliche Funktionen. Etwa haben Antragstellerinnen und Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag auf Englisch oder Deutsch auszufüllen, von ihrem Smartphone oder Desktop aus zuzugreifen, erforderliche Unterlagen digital abzugeben und sogar Dokumente während der Antragsstellung abzufotografieren und direkt in den Antrag hochzuladen. Die Antragsstellung ist außerdem bereits in die bestehenden Websites der Kommunen mit eingebettet, so haben die Antragsstellerinnen und Antragsteller zentral an einem Ort Zugriff auf alle Informationen. Die neue Lösung entlastet auch die Ausländerbehörden, da mit dem digitalen Antrag die Zahl der persönlichen Vorsprachen reduziert werden kann.
„Das Onlinezugangsgesetz ist ein gewaltiges Modernisierungsprojekt, das für die Brandenburger Verwaltung Herausforderung und Chance zugleich ist. Die Umsetzung des OZG kann nur gemeinsam im Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen gelingen“, sagt der neue IT-Beauftragte der Landesregierung Brandenburgs, Dr. Markus Grünewald. „Die Online-Lösung zum Aufenthaltstitel ist dafür ein gutes Beispiel. Wir haben diese von Anfang an gemeinsam mit der kommunalen Ebene und mit Unterstützung des BMI als eine „Einer für Alle“-Lösung konzipiert, um eine bundesweite Nachnutzung zu ermöglichen.“
Screenshot Erwerbstätigkeit (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Land Brandenburg
Die Digitalisierung des „Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 digital zu ermöglichen. Einzelne Bundesländer übernehmen hierbei die Verantwortung für die Digitalisierung eines bestimmten Themenfelds. Für die Realisierung des digitalen Aufenthaltstitels arbeitete ein Projektteam aus Vertretern des Brandenburgischen Innenministeriums, des Brandenburgischen IT-Dienstleisters ZIT-BB sowie der drei Pilotpartner aus den Landkreisen Teltow-Fläming, Elbe-Elster und der Landeshauptstadt Potsdam gemeinsam mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern an der Entwicklung der digitalen Lösung. Die Leistung wurde nach dem Prinzip „Einer für Alle“ entwickelt, also einem Digitalisierungsprinzip, nachdem sich die beteiligten Länder die Entwicklungs- und Betriebskosten eines Dienstes teilen. Im Laufe des Jahres 2021 soll sie flächendeckend zur Verfügung stehen. Ein Großteil der Bundesländer hat bereits Interesse an der Nachnutzung des Angebots gezeigt.