Bundestag beschließt "Digitale-Familienleistungen-Gesetz"
Meldung Familie & Kind 05.11.2020
Das neue Gesetz erleichtert die Beantragung von Familienleistungen und schafft querschnittliche Regelungen zur Umsetzung des OZG.
Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen weiter voran. Am 04.11. hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das es Eltern bei der Geburt eines Kindes deutlich leichter macht, die wichtigsten Familienleistungen zu erhalten. Zudem werden Änderungen des Onlinezugangsgesetzes auf den Weg gebracht.
Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden in dem Gesetz insbesondere Rechtsgrundlagen für ein bundesweit einheitliches Organisationskonto für Unternehmen geschaffen und Regelungen zum Schriftformersatz für Unternehmen über das Elster-Zertifikat sowie zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten in OZG-Nutzerkonten ("3-Tages-Fiktion“) getroffen.
Ein weiterer Teil des Gesetzes ist das Ermöglichen von Kombianträgen für Familienleistungen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes. In einem Zuge können Eltern künftig elektronisch den Namen ihres Kindes festlegen, die Geburtsurkunde bestellen sowie Elterngeld, Kindergeld und perspektivisch auch Kinderzuschlag beantragen. Dadurch wird vermieden, dass Daten wie Name und Geburtsdatum in verschiedenen Anträgen immer wieder neu angegeben werden müssen.
Das Herzstück des Gesetzes bilden dabei Regelungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Behörden. Familien müssen künftig deutlich weniger Papier-Nachweise selbst einreichen. Stattdessen dürfen Standesämter, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung notwendige Daten mit den zuständigen Elterngeldstellen austauschen. Dies erfolgt – die Einwilligung der Antragstellenden vorausgesetzt – automatisch und über sichere Datenaustauschverfahren.
Das Gesetz, das mehrere Verwaltungsebenen bei Bund und Ländern berührt, ist arbeitsteilig vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt worden.
Damit ermöglichen die beiden Federführer nicht nur ein ambitioniertes Pilotprojekt zur Digitalisierung von Familienleistungen, sondern setzen auch dringende Anliegen zur Umsetzung des OZG um. Der Gesetzentwurf verdeutlicht zugleich die Herausforderung, in unterschiedlichen Rechtsbereichen gemeinsame Standards zu definieren, um die Verfahren für Bürgerinnen und Bürger spürbar zu vereinfachen.