Konjunkturpaket: IT-Rat beschließt Eckpunkte für beschleunigte und flächendeckende OZG-Umsetzung
Meldung 02.09.2020
In einer Sondersitzung am 1. September 2020 einigen sich die Bundesressorts auf ein gemeinsames Vorgehen beim Einsatz der Mittel aus dem Konjunkturprogramm.
Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung digitaler Prozesse in der Verwaltung aufgezeigt. Viele Ämter haben weiterhin nur eingeschränkt geöffnet, um Kontakte zu vermeiden und Ansteckungsrisiken zu reduzieren. Mit flächendeckenden digitalen Angeboten bleiben wichtige Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zugänglich.
Die Bundesregierung investiert daher in die digitale Verwaltung. Mit dem am 3. Juni verabschiedeten Konjunkturpaket soll die OZG-Umsetzung weiter beschleunigt werden. In einer Sondersitzung des IT-Rats haben sich die verantwortlichen Ressorts auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.
Dazu sagt Dorothee Bär, Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung: „Wir wollen die Menschen in dieser schwierigen Zeit schnell entlasten. Darum freue ich mich, dass alle Ressorts der Bundesregierung an einem Strang ziehen: Durch unser jetzt beschlossenes Vorgehen werden wir erreichen, dass einmal entwickelte Online-Anwendungen dann von möglichst vielen genutzt werden können, statt dass jeder das Rad wieder neu erfindet. Das spart dem Steuerzahler einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag und wird auch zu einer enormen Beschleunigung führen.“
Der Beschluss des IT-Rats sieht schlanke Strukturen und ein arbeitsteiliges Vorgehen bei der beschleunigten Verwaltungsdigitalisierung vor. Für den Einsatz der Mittel aus dem Konjunkturprogramm gilt:
- die ausschließliche Umsetzung des föderalen Programms durch ein gemeinsames Architekturkonzept nach dem „Einer für Alle“-Prinzip,
- die Steuerung dieser Umsetzung durch die Ressorts,
- die geringfügige Ausweitung des Bundesprogramms, um schneller voranzukommen und die Ressorts dort zu unterstützen, wo es notwendig ist.
Auch Bundes-CIO und Staatssekretär im BMI, Dr. Markus Richter begrüßt den Beschluss: „Der IT-Rat schafft die Voraussetzung, dass die Mittel aus dem Konjunkturprogramm dort wirksam werden, wo sie am dringendsten benötigt werden: Bei der technischen Infrastruktur, in den Ländern und in den Kommunen. Wir schaffen bewusst keine neuen bürokratischen Verteilwege, sondern nutzen die aus der OZG-Umsetzung etablierten Wege. Das OZG hat hier über die vergangenen Jahre eine neue Qualität der Zusammenarbeit geschaffen.“
Einstimmig gefasster Beschluss
Der Beschluss des IT-Rats regelt die Vergabe der für die Verwaltungsdigitalisierung vorgesehen 3 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket. Alle Ressorts bekräftigen ihre Unterstützung für das „Einer für Alle“-Modell, nach dem bereits entwickelte Online-Verfahren vorrangig adaptiert und nachgenutzt werden. Im föderalen Kontext werden ausschließlich „Einer für Alle“-Leistungen durch Mittel des Konjunkturpakets gefördert. Im Digitalisierungsprogramm Bund wird die finanzielle Unterstützung für Infrastrukturprojekte ausgeweitet.
Alle acht Beschlusspunkte werden in den nächsten Tagen hier veröffentlicht.
Der IT-Rat ist das zentrale politisch-strategische Gremium für übergreifende Themen der Digitalisierung. Er ist für die Steuerung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung verantwortlich. Mitglieder sind insbesondere die für Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik zuständigen beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Bundesministerien. Das Gremium tagt unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes Helge Braun.