Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion feiert 10-jähriges Jubiläum

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Online-Ausweis , Datum: 01.11.2020

Zehn Jahre nach seiner Einführung besitzen mittlerweile über 62 Millionen Deutsche den Personalausweis mit dem Chip. Das BMI plant, seine Einsatzmöglichkeiten weiter auszubauen.

Am 1. November 2010 wurde der Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Mit dem Chip in der Ausweiskarte ermöglichte man erstmals das sichere elektronische Ausweisen im Internet, das mit fortschreitender Digitalisierung immer wichtiger wird. Das zeigt sich derzeit sehr deutlich durch die Corona-Krise: Von Februar bis August 2020 wurden 250 Prozent mehr Nutzungen des Online-Ausweises registriert!

"Wir arbeiten zusammen mit der Wirtschaft daran, dass der Online-Ausweis künftig noch breiter eingesetzt werden kann.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat - Horst Seehofer

Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Elterngeld, BAföG, Kfz-Zulassung – all das kann man bereits mit dem elektronischen Personalausweis beantragen. Und wir arbeiten zusammen mit der Wirtschaft daran, dass der Online-Ausweis künftig noch breiter eingesetzt werden kann. Damit seine Verwendung so alltäglich wird wie das Smartphone, vereinfachen wir das Ausweisen im Internet – und zwar ohne Abstriche bei der Sicherheit: Jeder Bürger wird den Online-Ausweis künftig direkt im Smartphone speichern können."

Damals im November 2010 war zunächst ein Kartenleser nötig, damit sich Bürgerinnen und Bürger überhaupt online ausweisen konnten. Inzwischen reichen ein modernes Smartphone (Android, iOS) und eine App, zum Beispiel die AusweisApp2. Mit Smartphone und Ausweiskarte klappt die elektronische Identifizierung heute innerhalb von Sekunden – und zukünftig kann man sogar den Online-Ausweis direkt auf dem eigenen Smartphone speichern. Die Online-Identifizierung geht dann direkt im Gerät. Ganz ohne die Ausweiskarte.

Genutzt werden kann der Online-Ausweis schon heute für digitale Verwaltungsleistungen, etwa für die Beantragung von BAföG, Elterngeld oder Corona-Überbrückungsgeld. Auch die Fahrt zur Kfz-Zulassungsstelle kann mit dem Online-Ausweis in vielen Fällen entfallen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Verwaltungsleistungen durch das Onlinezugangsgesetz wird das Angebot rasch zunehmen.

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