"Bewohnerparkausweis" und "Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen" starten in Baden-Württemberg

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Mobilität & Reisen , Datum: 25.08.2020

In Baden-Württemberg sind die Leistungen "Bewohnerparkausweis“ und "Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen“ jetzt digital verfügbar.

Die beiden OZG-Prozesse "Bewohnerparkausweis“ und "Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen“ sind in Baden-Württemberg in die abschließende Test-Phase gestartet. Die beiden Verwaltungsleistungen können nun auch in Kürze, zusätzlich zu den bereits bestehenden Onlineservices, auf der zentralen E-Government-Plattform des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de von allen Bürgerinnen und Bürgern digital in Anspruch genommen werden. Baden-Württemberg stellt auf diese Weise allen seinen 1.101 Kommunen vielfältigste Verwaltungsleistungen digital, kostenfrei und zur freien Verwendung zur Verfügung.

Aufs Amt in Unterwäsche Quelle: BMI "Aufs Amt in Unterwäsche" ist eines der Mottos des Serviceportals Baden-Württemberg


"In Zeiten wie diesen zeigt sich ganz besonders, wie wichtig eine digitale Verwaltung, mit digitalen Verwaltungsleistungen, als Angebot an unsere Bürgerinnen und Bürger ist. Wir in Baden-Württemberg gehen so auch in Zukunft weiterhin einen großen Schritt in die richtige Richtung! Unser Ziel: Behördengänge noch komfortabler und möglichst bequem, digital von Zuhause aus, erledigen zu können!“, betont der Stellvertrende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl.

Neuzugang im Themenfeld „Mobilität & Reisen“

Für das Themenfeld Mobilität & Reisen, das unter der Federführung von Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Land Hessen und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bearbeitet wird, verbreitern die Prozesse "Bewohnerparkausweis" und "Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen“ das Angebot an Verwaltungsleistungen.

Der Prozess "Bewohnerparkausweis" ergänzt die bereits hinterlegte Palette an Leistungen insofern, dass nun auch allen Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg per Tastenklick die Möglichkeit geboten wird:

  • einen Bewohnerparkausweis erstmalig zu beantragen,
  • ihn zu verlängern,
  • das dazugehörige Kennzeichen zu ändern oder
  • einen Ersatz zu beantragen.

Der Abgleich der Anschrift erfolgt direkt mit dem Melderegister, so dass der Antrag automatisch geprüft wird. Anschließend erfolgt die Bezahlung im Prozess, die Kommune muss nur noch den Parkausweis versenden.
Mit dem Prozess "Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen" können die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls in wenigen Schritten

  • sowohl den sogenannten blauen Parkausweis, mit dem auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol geparkt werden darf,
  • als auch den orangefarbenen Parkausweis beantragen.
    Auch diese Verwaltungsleistung wurde digital so gestaltet, dass sie so einfach wie möglich beantragt werden kann. Überdies sind weitere Entwicklungsschritte vorgesehen, um den Prozess in Zukunft noch komfortabler zu machen.

Stv. Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Baden-Württemberg, Thomas Strobl.
"Unser Ziel: Behördengänge noch komfortabler und möglichst bequem, digital von Zuhause aus, erledigen zu können!"

Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Baden-Württemberg, Thomas Strobl (Bild: Laurence Chaperon)

Herausforderungen bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen

Die Herausforderung bei der Digitalisierung der beiden Leistungen war, die unterschiedlichen kommunalen Vorschriften und Besonderheiten zu einem Standard zusammen zu bringen, so dass eine digitale Lösung für die überwiegende Mehrheit der Kommunen in Baden-Württemberg zur Verfügung steht. Die Vereinheitlichung von Vorschriften ist hierbei ebenso zentral wie die passgenaue, digitale Umsetzung.

Die Onlineservices auf www.service-bw.de werden daher in enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Fachressorts und IT-Dienstleistern entwickelt. Dabei werden selbstverständlich die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer, also der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, immer mitgedacht. Auf diese Weise sind bereits mehrere digitale Angebote entstanden, die sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, als auch den Verwaltungen einen echten Mehrwert bieten und die Verwaltung ins digitale Zeitalter heben.

Baden-Württemberg hat schon frühzeitig die Weichen für eine effiziente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf Basis von www.service-bw.de gestellt. In den letzten Monaten wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die hohen Anforderungen, die das OZG stellt, stemmen zu können. Maßgebende Schritte waren die Unterzeichnung einer E-Government-Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden, die Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Vertragsschlüsse mit tatkräftigen IT Dienstleistern. Diese Ausgangsbedingungen ermöglichen und beschleunigen nun die konkrete Umsetzung.

"So muss es sein und wir zeigen: So geht es auch! Das Amt soll zu den Menschen kommen, damit die Menschen nicht aufs Amt müssen. Indem wir den Kommunen und Landkreisen Onlineservices lizenzfrei über www.service-bw.de zur Nutzung anbieten, muss keine Kommune eine eigene Infrastruktur vorhalten oder Verwaltungsleistungen selbst aufwendig digitalisieren. Wir packen das gemeinsam an! Unser Motto: E-Government für alle – und wir sind auf einem ausgezeichneten Weg“, betonte Minister Thomas Strobl.

So besitzen inzwischen fast alle Kommunen auf www.service-bw.de ein zentrales Behördenkonto, um einerseits auf sicherem Weg digitale Anträge entgegennehmen, und andererseits bearbeiten zu können. Auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann in wenigen Minuten ein Servicekonto einrichten, über das sie oder er dann Anträge stellen und mit der Behörde sicher und vollelektronisch kommunizieren kann. Fast 400.000 Bürgerinnen und Bürger haben dies bereits getan.