FITKO bietet Sprechstunden beim Kongress Digitaler Staat 2020 an
Meldung 03.02.2020
Beim diesjährigen Fachkongress "Digitaler Staat" am 3. und 4. März 2020 in Berlin ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes das zentrale Thema. Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) bietet an beiden Tagen jeweils eine "Sprechstunde" an, bei der Interessierte aktuelle Fragen zum Föderalen Informationsmanagement (FIM) und zum Architekturmanagement stellen können.
Sprechstunde Föderales Informationsmanagement
3. März 2020, 16:30-17:30 Uhr (Raum wird noch bekannt gegeben)
Das Föderale Informationsmanagement wird durch das OZG immer wichtiger. Denn FIM kann Länder und Kommunen dabei unterstützen, die Vorgaben des OZGs bis 2022 erfolgreich umzusetzen. Auch über 2022 hinaus ist FIM für die Digitalisierung der Verwaltung unverzichtbar.
Schon jetzt ist klar: In FIM müssen weitere, grundlegende Elemente implementiert und angepasst werden. So muss sichergestellt sein, dass ein flächendeckender Austausch aller Informationen über die drei FIM-Bausteine möglich ist. Zudem braucht es eine Harmonisierung innerhalb der Bausteine, um strukturiert FIM-Informationen zu verknüpfen.
Daraus ergeben sich viele Fragen: Wie schaffen wir es in kurzer Zeit, alle Leistungen in FIM zu modellieren? Welche Maßnahmen sind notwendig, um alle Inhalte bundesweit zur Verfügung zu stellen, ohne dabei Qualität und Rechtssicherheit zu gefährden? Wie können Bund und Länder ziel- und ergebnisorientiert zusammenarbeiten?
Sprechstunde Architekturmanagement
4. März 2020, 9:30-10:30 Uhr (Raum wird noch bekannt gegeben)
Die erfolgreiche Umsetzung des OZGs braucht eine übergreifende Architektur für die flächendeckende Digitalisierung von Antrags- und Berichtsverfahren. Zentrale Erfolgsfaktoren sind stabile und auf die Bedarfe von Fachverfahrens- und Onlinedienstentwickler ausgerichtete Rahmenbedingungen: beispielsweise Unterstützungswerkzeuge, Standards und föderale Querschnittsinfrastrukturen.
Im Zusammenhang mit diesem Entwicklungsprozesses ergeben sich wichtige Fragen: Wie können die Bedarfe aller föderalen Stakeholder adäquat erfasst und adressiert werden? Wie kann eine föderale Antragsarchitektur schnell genug realisiert und umgesetzt werden? Auf welche Weise kann ein Ausgleich zwischen dezentraler Entscheidungsfreiheit und zentral verbindlichen Standards und Infrastrukturen geschaffen werden? Wie kann dieser Entwicklungsprozess einer föderalen Antragsarchitektur am besten ausgestaltet werden?