Überbrückungshilfen – OZG-Leistung geht in die zweite Förderphase

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: jetzt digital! , Datum: 11.09.2020

Die OZG-Leistung "Überbrückungshilfen für kleine und mittelständischen Unternehmen", welche im Rahmen der OZG-Umsetzung erfolgreich express-digitalisiert wurde, geht nun in eine zweite Förderphase von Oktober bis Dezember 2020. Die Leistung, welche im Themenfeld Forschung und Förderung verortet ist, ist ein "Einer für Alle/Viele" Positivbeispiel.

Seit dem 10. Juli 2020 können betroffene kleine oder mittelständische Unternehmen, die den Geschäftsbetrieb durch die Corona-Pandemie nachweislich einschränken oder sogar einstellen mussten, Überbrückungshilfen auf der bundesweiten Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen.

Die Plattform wurde im Rahmen der OZG-Umsetzung innerhalb von nur drei Wochen im Themenfeld Forschung & Förderung, federführend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie den Freitstaat Bayern, umgesetzt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstütze im Rahmen des Digitalisierungsprogramms Föderal durch die Bereitstellung der finanziellen Mittel. Das Projekt ist ein sehr erfolgreiches Beispiel für das Prinzip "Einer für Alle/Viele": Alle Bundesländer nutzen den von BMWi und Bayern entwickelten Online-Dienst nach.

Nach der Verlängerung der ersten Förderphase bis 30. September startet die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Soloselbstständige in die zweite Förderphase. Diese umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020: Die Anträge können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Anträge für die erste Förderphase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Förderphase zu stellen!

Bereits 51.500 Anträge über die Online-Plattform eingegangen

Bislang wurden im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen 51.500 Anträge über die im Rahmen des OZG entwickelte Plattform gestellt. Rund 443 Mio. Euro wurden bereits bewilligt. Das gesamte beantragte Fördervolumen beträgt 843.154.220,48 Euro (Stand 01.09.2020).

Im Rahmen der OZG-Umsetzung wurde mit der Online-Plattform innerhalb kürzester Zeit erstmalig ein vollständig digitalisierter Gesamtprozess – vom Antrag über die Bewilligung bis zur Auszahlung und Schlussprüfung – realisiert. Der Online-Dienst beinhaltet dabei verschiedene Funktionen und dient:

  1. als Informationsportal für Überbrückungshilfen: mit Informationen zur Förderung und Antragstellung, Überblick über die Bundesländer und Bewilligungsstellen, Kontakt und Hotline sowie FAQ und Checkliste.
  2. als Leitfaden für Steuerberaterinnen und –berater mit Anleitungen zur Registrierung, Ausfüllhinweisen, Checklisten zur Antragserfassung und FAQ.
  3. als Registrierungs- bzw. Antragsplattform für Nutzerinnen und Nutzer.
  4. als Plattform für das Fachverfahren und die Antragsbearbeitung für Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter bzw. Fachbehörden.

Zudem wurde mit dem Portal ein "Einer für Alle/Viele"-Online-Dienst realisiert, der sich durch höchste Qualität und zahlreiche Sicherheitsmechanismen auszeichnet und dem sich alle anderen Bundesländer angeschlossen haben.

Neben einem zweistufigen Antragsverfahren sorgen weitere Faktoren dafür, dass es zu keinen unberechtigten Liquiditätshilfen kommt:

  • Fachliche und juristische Richtigkeit: Abstimmung Bund und Länder, funktionale Umsetzung der Vollzugshinweise
  • Technische Umsetzung der Ende-zu-Ende-Digitalisierung: Registrierung/Authentifizierung, digitale Bescheid-Erstellung, Schnittstellen zu Kassen und Finanzämtern
  • Hohe IT-Sicherheit: 2-Faktor-Authentifizierung, Rechte-Rollen-Konzept, Last- und Penetrationstests, BSI-Zertifizierung
  • Datenschutz: Auftragsdatenverarbeitung, Datentrennung, Sicherung der Dunkelerarbeitung
  • Schutz vor Betrug: Fraud-Indikatoren, Gestaltung des Antragsbearbeitungsprozesses, Abgleich mit Finanzämtern, Steuerberaterregister

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