OZG-Projekt: Nach Novemberhilfe kann auch Dezemberhilfe digital beantragt werden

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Forschung & Förderung , Datum: 07.01.2021

Die zu den OZG-Umsetzungsprojekten zählende Plattform für Corona-Überbrückungshilfen wurde nochmals erweitert: Bis zum 31. März 2021 kann hier nun auch die Dezemberhilfe beantragt werden.

Um bundesweit die Corona-Pandemie einzudämmen, gelten seit dem 2. November 2020 temporäre Schließungen. Zahlreiche Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen (im Folgenden: Unternehmen genannt) sind davon existenziell betroffen und können sogenannte "außerordentlichen Wirtschaftshilfen" beantragen. Auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können zur Zeit Informationen und Anträge auf Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe gestellt werden. Seit dem 23. Dezember 2020 kann nun auch die Dezemberhilfe beantragt werden. Und noch im Januar soll auch die wichtige Überbrückungshilfe III beantragt werden können.

Die zentrale, bundesweit verfügbare Onlineplattform zählt zu den Umsetzungsprojekten der OZG-Leistung "Notlagenhilfe und Entschädigungen für Unternehmen" aus dem Themenfeld Forschung & Förderung. Sie wurde im letzten Jahr im Eiltempo von der Bundesregierung ins Leben gerufen, damit die Betroffenen auf digitalem Wege schnell, direkt und unbürokratisch finanzielle Förderungen erhalten.

Antragstellung für November- und Dezemberhilfe

Im Rahmen des harten Lockdowns Anfang Dezember 2020 hat die Bundesregierung ihre Wirtschaftshilfen noch einmal deutlich ausgeweitet. Seit dem 23. Dezember 2020 können die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen die sogenannte Dezemberhilfe beantragen. Erneut werden Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.

Neu: Die Höhe der Abschläge für die Novemberhilfen wurde von 10.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Unternehmen müssen den Antrag elektronisch durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (sogenannte prüfende Dritte) stellen. Solo-Selbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können ihre Anträge im eigenen Namen bis 5000,- Euro mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen. Anträge auf Novemberhilfe können noch bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden, Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Die genauen Voraussetzungen und Antragsmodalitäten finden sich hier.

Infografik Corona-Hilfen Infografik Corona-Hilfen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMF Aktuelle Corona-Hilfen auf einen Blick - Infografik

Stabil, schnell und zuverlässig: Digitale Plattform ermöglicht zügige Auszahlung

Seit dem 25. November 2020 ist die Antragstellung auf Novemberhilfe über die Plattform möglich. Allein in den ersten 24 Stunden wurde die Webseite 1,3 Mio. Mal aufgerufen und es wurden 17.000 Anträge gestellt. Dabei lief der Onlineprozess äußerst stabil und zuverlässig.

Insgesamt sind für die Novemberhilfe (Stand 07.01.2021) 276.679 Anträge (davon 71.322 Direktanträge) mit einem Fördervolumen in Höhe von 4.395.453.543,52 Euro eingegangen, wovon bereits 1.225.756.988,87 Euro ausgezahlt werden konnten. Für die Dezemberhilfe sind seit dem 23. Dezmenber 2020 82.517 Anträge (davon 38.712 Direktanträge) mit einem Fördervolumen in Höhe von 1.058.852.170,06 Euro eingegangen, davon konnten bereits 383.689.518,12 Euro ausgezahlt werden.

Nicht zuletzt dank des schnellen, effizienten Onlineverfahrens können die für Selbstständige so wichtigen Hilfen schnell ausgezahlt werden. Dabei muss die Plattform sicherstellen, dass die erforderlichen Unterstützungszahlungen für Unternehmen und Soloselbstständige in sehr kurzer Frist beantragt, die Anträge bewilligt und die Auszahlungen über die Bewilligungsstellen der Länder vorgenommen werden können. Dabei soll bei den Antragsverfahren eine Überkompensation durch die Hilfen verhindert und eine gegenseitige Anrechnung der gewährten Hilfen ermöglicht werden. Das BMI als federführendes Bundesressort und Bayern als federführendes Bundesland des Themenfelds haben den Online-Antragsprozess OZG-konform digitalisiert. Sämtliche Bundesländer schlossen sich im Rahmen des "Einer für Alle"-Prinzips an. Betrieben wird die Plattform vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).

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