Das Nutzerkonto Bund wird eIDAS-konform
Meldung Nutzerkonto Bund 07.01.2021
Mit jüngster Weiterentwicklung nimmt das Nutzerkonto Bund eine Vorreiterrolle in der deutschen eGovernment-Landschaft ein.
Ab sofort erfüllt die Identifizierungs- und Authentifizierungskomponente des Bundes die Anforderungen der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS-Verordnung). Im OZG-Umfeld ist es das erste eIDAS-konforme Nutzerkonto.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben nun die Möglichkeit, sich mit einem eIDAS-notifizierten Identifikationsmittel über das Nutzerkonto Bund anzumelden, um so Online-Verwaltungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen zu können. Konkret bedeutet dies: Ab sofort können sich beispielsweise italienische Staatsbürgerinnen und -bürger mit der eID-Funktion ihrer "Carta d'identità" über das Nutzerkonto Bund identifizieren und authentifizieren. Die Identifizierung funktioniert aus allen EU-Ländern, die ihrerseits die technische Voraussetzung für den eIDAS-konformen Austausch geschaffen haben. In einem ersten Schritt ist die technische Anbindung von Tschechien, Kroatien, Italien und Luxemburg gelungen.
Staatssekretär im BMI und Bundes-CIO Dr. Markus Richter: "Europa rückt digital weiter zusammen.
Mit der Bereitstellung der eIDAS-Konformität können wir einen nächsten Meilenstein bei der Weiterentwicklung des Nutzerkontos Bund erreichen. Wir bringen die sichere Nutzung von deutschen Verwaltungsleistungen für alle Europäerinnen und Europäer einen großen Schritt nach vorne."
Die eIDAS-Konformität bringt eine Erweiterung des Teilnehmerkreises des Nutzerkontos Bund über Landesgrenzen hinweg mit sich. Dazu Martin Senft, Projektleiter für Weiterentwicklungen am Nutzerkonto Bund bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB): "Durch die eIDAS-Konformität wird der Empfängerkreis des Nutzerkontos Bund massiv ausgeweitet - bestenfalls auf Bürgerinnen und Bürger aller weiteren 26 EU-Mitgliedsstaaten
."
Dies ist insbesondere für Online-Leistungen des Bundes - sowie im Rahmen der Interoperabilität auch mittelfristig für Länder - ein essentieller Fortschritt, um allen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern die Inanspruchnahme deutscher eGovernment-Plattformen anbieten zu können. Die eIDAS-Konformität steht im Rahmen der Entwicklergemeinschaft auch für die Nutzerkonten der weiteren Mitglieder (Bayern, Hessen, Brandenburg) zur Verfügung und kann auf Wunsch aktiviert werden.