OZG 2021: Mit diesen Vorsätzen kommen Sie gut ins digitale Verwaltungsjahr

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Online-Ausweis , Datum: 11.01.2021

Neues Jahr – neue Vorsätze? Mit diesen vier digitalen Maßnahmen rund um Online-Ausweis, eID-Karte, Nutzerkonto Bund und OZG-Servicestandard kommen Sie entspannter und unbürokratischer durch 2021.

1. Vorsatz: Endlich den Online-Ausweis nutzen!

Schon gewusst: Ihr Personalausweis lässt sich ganz einfach und sicher als Online-Ausweis verwenden. Denn die modernen Personalausweise sind mit einem Chip ausgestattet. Damit können Sie sich online ausweisen können – z. B. im Internet, an Bürgerterminals oder Automaten. Ihre Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten können Sie damit elektronisch erledigen. So sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Kosten und Wege. Aktuell besitzen bereits über 62 Millionen Deutsche den Personalausweis mit dem Chip und damit den Online-Ausweis.

So funktioniert das Online-Ausweisen So funktioniert das Online-Ausweisen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI So funktioniert das Online-Ausweisen

Eine Übersicht über die möglichen Anwendungen finden Sie hier.

Schritt 1: Freischalten Ihrer PIN

Nach der Antragstellung für Ihren Personalausweis erhalten Sie Ihren PIN-Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis und Ihren Online-Ausweis – sowie Ihrer fünfstelligen "Transport-PIN" und Ihre Entsperrnummer (PUK). Ändern Sie die "Transport-PIN" in Ihre selbstgewählte, nur Ihnen bekannten, sechsstellige PIN. . Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten: kostenfrei unmittelbar bei Abholung in Ihrer Behörde, kostenfrei zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihrer Wahl in der Software für den Online-Ausweis im Smartphone oder am Computerz. B. mit der, AusweisApp2, kostenfrei an einem Bürgerterminal oder kostenfrei zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihrer Wahl bei Ihrer Behörde.

Ihr Online-Ausweis ist jetzt einsatzbereit. Sie können sich mit ihm sicher und einfach digital im Internet, an Bürgerterminals oder Automaten ausweisen.

Übrigens: Seit dem 01. Januar 2021 ist das (Neu)Setzen der PIN für die nachträgliche PIN kostenlos.

Schritt 2: Nutzung des Online-Ausweises

Dieses Logo steht auf der Rückseite Ihres Personalausweises. Im Internet zeigt es Ihnen, wo Sie sich bei Behörden und Unternehmen digital ausweisen können. Genutzt werden kann der Online-Ausweis für digitale Verwaltungsleistungen, etwa für die Beantragung von BAföG Digital, Elterngeld Digital, Antragsplattform Überbrückungshilfen oder auch die ELSTER-Steuererklärung. Auch die Fahrt zur Kfz-Zulassungsstelle kann mit dem Online-Ausweis in vielen Fällen entfallen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Verwaltungsleistungen durch das Onlinezugangsgesetz wird das Angebot rasch zunehmen.

Für die gesetzeskonforme Kunden-Identifizierung bieten auch immer mehr Unternehmen die Funktion des sich online Ausweisens an. Wer zum Beispiel eine SIM-Karte oder eSIM kauft, muss sich gegenüber dem Mobilfunkanbieter identifizieren. Mit dem Online-Ausweis ist das im Internet innerhalb von Sekunden erledigt. Die SIM kann sofort verwendet werden.

Eine Übersicht über die möglichen Anwendungen finden Sie hier.

2. Vorsatz: Nutzerkonto Bund freischalten und Behördengänge digital erledigen

Registrieren Sie sich beim Nutzerkonto Bund und erhalten Sie Zugang zu diversen Online-Services der Verwaltung wie z. B. die Corona-Überbrückungshilfe, ElterngeldDigital und BAföG Digital. Einmal registriert, können Sie sich künftig bei den digitalen Verwaltungsleistungen des Portalverbunds authentisieren. Die Registrierung des Nutzerkontos funktioniert ähnlich wie beim Online-Shopping. Mit dem Nutzerkonto Bund können Sie die gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher beantragen. Ihr Antrag wird direkt an die zuständige Behörde gesandt. Für die Registrierung und spätere Wiederanmeldung an Ihrem Account können Sie entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises bzw. Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR nutzen oder eine Benutzername-Passwort-Kombination.

Nach Einrichtung des Nutzerkontos Bund werden die benötigten persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Nutzerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern den Behörden die Bearbeitung Ihres Antrags.

Das Nutzerkonto Bund für Bürgerinnen, Bürger und Organisationen wurde im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) entwickelt und 2019 in einer ersten Version bereitgestellt. Zu der steten Weiterentwicklung des Nutzerkontos Bund gehören neue Funktionen und die Anbindung von immer mehr digitalen Verwaltungsleistungen, die dadurch mit dem Nutzerkonto Bund in Anspruch genommen werden können.

3. Vorsatz (für OZG-Akteurinnen und -Akteure): Testen Sie Ihr Projekt mit dem Servicestandard-Selbstaudit

Sie sind OZG-Umsetzerin bzw. OZG-Umsetzer und befassen sich aktuell mit der Konzeption, Weiterentwicklung oder dem Betrieb von digitalen Verwaltungsleistungen? Wie wäre es mit einem kurzen Praxistest gleich zu Beginn des neuen Jahres?

Mit dem Selbstaudit zum Servicestandard können Sie überprüfen, wie nutzerfreundlich Ihre eigenen digitalen Angebote sind.

Der für die OZG-Umsetzung geschaffene Servicestandard definiert Qualitätsprinzipien, die Beteiligte in Bund, Ländern und Kommunen bei der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Verwaltungsangebote unterstützen. Er bietet einen Orientierungsrahmen anhand der Kategorien Nutzerzentrierung, Vorgehen, Zusammenarbeit, Offenheit, Technischer Betrieb und Wirkungscontrolling. Im Selbstaudit können Sie anhand eines Fragenkatalogs die Kategorien und untergeordnete Prinzipien kennenlernen und prüfen, welche Aspekte im Projekt schon volle Beachtung finden, und wo es gegebenenfalls noch Verbesserungsbedarf gibt.

4. Vorsatz: Neue eID-Karte für EU- und EWR-Bürgerinnen und Bürger beantragen

Ganz neu seit dem 1. Januar 2021 ist die Einführung der eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Genau wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion, anhand derer man sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen kann. Bürgerinnen und Bürger der EU und Angehörige des EWR, die mindestens 16 Jahre alt sind, können die eID-Karte beantragen. Die eID-Karte hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und kann gegen eine Gebühr von 37,00€ erworben werden. In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

Die Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden finden Sie unter www.behoerdenfinder.de.

Beantragen Sie Ihre EU-eID-Karte mit diesen Unterlagen

Um Ihre eID-Karte zu beantragen, benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis). In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen. Liegt Ihr Wohnsitz nicht in Deutschland, benötigen Sie einen anderen Nachweis Ihres Wohnsitzes. Welche Nachweise Sie in Ihrem Fall erbringen müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.

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