Neu in Niedersachsen: Vier Go-lives aus dem Themenfeld Gesundheit starten Pilotbetrieb

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Gesundheit , Datum: 23.02.2021

In Niedersachsen sind – zunächst in Pilotkommunen – vier neue digitale Verwaltungsleistungen aus dem OZG-Themenfeld Gesundheit gestartet. Bürgerinnen und Bürger können diese Behördengänge nun ganz bequem von unterwegs oder Zuhause erledigen.

Das Land Niedersachsen setzt sich als federführendes Bundesland im OZG-Themenfeld Gesundheit für den Transfer von einer bisher analogen hin zu einer digitalen Verwaltung ein. Seit Kurzem stehen vier neue Verwaltungsleistungen online zur Verfügung und können zunächst in Pilotkommunen genutzt werden.

Leistung "Beschwerde über gesetzliche Sozialversicherungsträger"

Diese Leistung ist seit Kurzem für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen verfügbar. Der Hintergrund: Da die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die gesetzlichen Rentenversicherungsträger sich selbst verwalten, sind sie finanziell und organisatorisch eigenständig. Jedoch hat jede der genannten Institutionen eine Aufsichtsbehörde, welche kontrolliert, ob sich der Sozialversicherungsträger an Gesetz und sonstiges Recht hält. Diese kann den Sozialversicherungsträgern allerdings nicht vorschreiben, wie sie in bestimmten Situationen ihr Ermessen ausüben sollen.

Screenshot: Webseite mit Onlineantrag einer Beschwerde über gesetzliche Sozialversicherungsträger Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständig ist entweder die für Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes, wo die Behörde ihren Sitz hat, oder das Bundesamt für Soziale Sicherung. Beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen können Betroffene nun ihre Beschwerden über einen Sozialversicherungsträger bzw. ein Versicherungsunternehmen online einreichen.

Leistung "Anzeigepflicht nach Trinkwasserverordnung"

Der Landkreis Osnabrück ist Pilotkommune für die OZG-Leistung “Anzeigepflicht nach Trinkwasserverordnung“. Bürgerinnen und Bürger profitieren hier von der Möglichkeit einer digitalen Anzeige – z. B. für die Inbetriebnahme eines neuen Hausbrunnens. Denn die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Je nach Art der Wasserversorgungsanlage muss das Wasser regelmäßig auf mikrobiologische, chemische und physikalische Verunreinigungen untersucht werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Bürgerinnen und Bürger Brunnenwasser zur Trinkwasserversorgung ihres Haushalts nutzen wollen. Im neuen Onlineantrag können sie ihren Hausbrunnen anzeigen und werden dann automatisch an das zuständige Gesundheitsamt geleitet. Das Gesundheitsamt meldet sich dann zurück, um eine Vor-Ort-Besichtigung zu verabreden und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Screenshot: Website mit Onlineantrag zur Anzeige nach § 13 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Leistungen "Elektronische Sterbefallanzeige" und "Beantragung von Sterbeurkunden"

Der traurige Umstand, dass jemand gestorben ist, muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung ein, wie z. B. in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder einem Gefängnis, ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, die Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt vorzunehmen. Eine Sterbeurkunde einer verstorbenen Person wird zur Vorbereitung einer Bestattung, Abwicklung eines Nachlasses oder Inanspruchnahmen von Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen benötigt. Diese Urkunde stellt ebenfalls das zuständige Standesamt aus.

Die Standesämter der Städte Hameln und Melle bieten die elektronische Sterbefallanzeige und in diesem Zusammenhang auch die Beantragung von Sterbeurkunden für Bestattungsunternehmen in einer ersten Pilotophase online an.

Screenshot: Webseite mit Onlineantrag zur Anzeige nach § 13 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung Screenshot: Webseite mit Onlineantrag zur Anzeige nach § 13 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Bei der Entwicklung der neuen Onlinedienste steht die Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund. Die Eingabemasken sind übersichtlich gestaltet, leicht verständlich und liefern Erklärungen durch eingebettete Hilfetexte. Die notwendigen Daten können komplett online eingegeben werden. Zum Teil besteht zudem die Möglichkeit, erforderliche Nachweise direkt per Computer oder Smartphone hochzuladen.

Aktuell wird daran gearbeitet, die digitalisierten Leistungen auch in allen weiteren niedersächsischen Kommunen zur Verfügung zu stellen. Nach dem Prinzip “Einer für Alle“ (EfA) wurden die Leistungen so entwickelt, dass sie mit geringfügigen Anpassungen grundsätzlich bundesweit eingesetzt werden können.

Dr. Horst Baier, IT-Beauftragter der Landesregierung und verantwortlich für das Programm “Digitale Verwaltung Niedersachsen“, erläutert: “Die Digitalisierung wird in diesem Jahr auch vor dem Hintergrund der Beschleunigung durch Corona erheblich an Fahrt aufnehmen. Gleichzeitig bereitet Niedersachsen derzeit die Einführung weiterer Onlinedienste vor, die allen Kommunen zur Nutzung angeboten werden sollen“. Baier bedankt sich insbesondere bei den Pilotkommunen für die Mithilfe. Mehr als 80 Prozent aller staatlichen Dienstleistungen werden über die Kommunen angeboten. "Wir werden die Kommunen in den nächsten Jahren intensiv bei der Digitalisierung unterstützen, um die Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz gemeinsam erfüllen zu können." stellt Baier in Aussicht.

Das Themenfeld Gesundheit

Das Themenfeld Gesundheit deckt insgesamt ca. 60 verschiedene Verwaltungsleistungen aus dem Gesundheitsbereich ab, die sich auf die Lebenslagen Gesundheitsvorsorge, Behinderung, Pflege, Krankheit und Tod verteilen. Aufgrund der großen Bandbreite und Vielfalt an Leistungen sind neben den Behörden auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene zahlreiche Sozialversicherungs- und andere mittelbare Träger bei der Umsetzung involviert.

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