Bequem in den Urlaub – Zuschuss zur Familienerholung in Bayern online!
Meldung Familie & Kind 16.02.2021
Nicht jede Familie kann sich aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse einen gemeinsamen Urlaub leisten. In Bayern können einkommensschwache Familien seit November 2020 den Erholungszuschuss ganz einfach online beantragen.
Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit! Ob in den Bergen oder am Meer, die gemeinsam verbrachten Ferien sorgen nicht nur für gesundheitliche Erholung, sondern auch für ein gutes Familienklima. Ein Urlaub kann sowohl die Beziehung zwischen den Eltern als auch die Verbindung zwischen Eltern und Kindern stärken – und schafft somit die Grundlage dafür, den Familienalltag leichter zu bewältigen.
Leider sind Ferien mit der ganzen Familie meistens recht kostspielig und nicht jede Familie kann sich aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse einen Erholungsurlaub leisten. Um Eltern und Kindern dennoch ein paar unbeschwerte Tage in einer familienfreundlichen Ferienstätte zu ermöglichen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Familienerholung aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Wege der Projektförderung.
Diesen Zuschuss mussten Familien bisher schriftlich beantragen. Deshalb war eine kurzfristige Buchung oft nicht möglich. Mit dem neuen Onlineantrag ändert sich das. Das Serviceangebot der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erleichtert die Antragstellung und ist ein wesentlicher Teil zur Umsetzung des Digitalisierungsprogramms in Bayern.
Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: www.zbfs.bayern.de
Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS, betont: "Sie können mit dem Onlineantrag alle erforderlichen Angaben direkt am
PC eingeben, abspeichern und den Antrag beim ZBFS elektronisch einreichen. Eine Unterschrift ist jetzt nicht mehr notwendig. Die Anlagen können Sie wahlweise als Anhang hochladen oder auf dem Postweg nachreichen."
Der Onlineantrag prüft die Eingaben auf Plausibilität. Die Familien erhalten auf Wunsch unmittelbar eine automatische Eingangsbestätigung und können ihren Urlaub direkt buchen.
Wer den Onlineantrag nicht nutzen möchte, kann wie bisher das Antragsformular im PDF-Format herunterladen und ausfüllen. Dann sind jedoch weiterhin Unterschrift und eine Zusendung per Post, Fax oder E-Mail erforderlich. Auch die schriftliche Eingangsbestätigung muss dann vor einer Festbuchung abgewartet werden.
Quelle: https://formularserver.bayern.de
Die Landesbehörde ZBFS in Bayreuth gewährt im Rahmen der Familienerholung jährlich Hilfen von rund 350.000 Euro. Der im November 2020 eingerichtete Onlineantrag wird bislang gut angenommen und bereits in einem Drittel der Antragsfälle verwendet.
Der Zuschuss für Erholungsurlaub zählt zu den OZG-Leistungen im Themenfeld Familie & Kind. Darunter fallen 37 Leistungen - unter anderem Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Geburtsurkunde. Gerade für Eltern ist es oft eine große Erleichterung, wenn sie Anträge unkompliziert von zu Hause aus stellen können und der Gang zum Amt wegfällt.