Jetzt im Bundesportal: Anträge auf Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion und Betroffenenauskunft zum Nationalen Waffenregister digital verfügbar

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bundesportal , Datum: 25.02.2021

Zwei auf einen Streich: Das Berechtigungszertifikat zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion und die Betroffenenauskunft zum Nationalen Waffenregister können jetzt digital im Bundesportal beantragt werden. Beide Leistungen wurden im Digitalisierungsprogramm Bund entwickelt.

Seit Februar 2021 sind zwei neue OZG-Leistungen digital verfügbar: der Antrag für das Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion und die Betroffenenauskunft zum Nationalen Waffenregister. Die beiden Verwaltungsleistungen des Bundesprogramms wurden unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesverwaltungsamts (BVA) digitalisiert.

Online-Ausweisfunktion nutzen: Berechtigungszertifikat nun digital beantragen

Seit Februar 2021 im Bundesportal verfügbar: Diensteanbieter, Identifizierungsdiensteanbieter und Vor-Ort-Diensteanbieter können nun Berechtigungszertifikate für die Online-Ausweisfunktion auf digitalem Weg beantragen. Ein Berechtigungszertifikat erlaubt Behörden und Unternehmen, Daten für den elektronischen Identitätsnachweis aus Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union anzufragen und zu verarbeiten. Das Berechtigungszertifikat und der geprüfte elektronische Schlüssel ermöglichen den technischen Zugriff. Somit können Behörden und Unternehmen die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in ihren eigenen Onlinediensten, in einem Automaten oder Terminal integrieren.

Screenshot aus dem Bundesportal Quelle: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/LeiKa584864

Diese Berechtigungszertifikate stehen zur Verfügung:

  • Organisationsbezogenes Berechtigungszertifikat: Das Zertifikat berechtigt dazu, die Daten aus für den elektronischen Identitätsnachweis aus Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union anzufragen und zu verarbeiten.
  • Vor-Ort-Berechtigung: Die sich ausweisende Person ist persönlich anwesend. Nach einer Identifizierung per Lichtbildabgleich werden die Daten aus dem Chip des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte ausgelesen und können elektronisch weiterverarbeitet werden. Die PIN für den Online-Ausweis wird dafür nicht benötigt.
  • Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter: Für den Nachweis einer Identität beauftragen Behörden und Unternehmen einen Dienstleister, der ihnen die Daten aus der Online-Ausweisfunktion zur Verfügung stellt. Hierfür benötigt der Identifizierungsdiensteanbieter ein Berechtigungszertifikat.

Um diese Verwaltungsleistung im Bundesportal digital zu beantragen, ist die Registrierung für ein bund.ID-Konto (Nutzerkonto Bund) notwendig.
Informationen über den Online-Ausweis erhalten Sie hier.

Auskunft zu persönlichen Daten im Nationalen Waffenregister digital und schnell beantragen: Betroffenenauskunft zum Nationalen Waffenregister

Das BVA als Registerbehörde führt das Nationale Waffenregister. Im Waffenregister sind vor allem wesentliche Informationen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen sowie erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Waffenteilen in Privatbesitz registriert.
Mit einem Onlineantrag auf Betroffenenauskunft können v. a. private Waffen- und Erlaubnisinhaber, die im Nationalen Waffenregister gespeicherten Daten zu ihrer Person, ihren Erlaubnissen und ggf. ihren Waffen(teilen) erhalten. Es werden jährlich etwa 160 Betroffenenauskünfte zum Nationalen Waffenregister beantragt. Seit Anfang Februar 2021 können die Anträge direkt online über das Bundesportal mithilfe des Nutzerkontos des Bundes gestellt werden.

Screenshot aus dem Bundesportal Quelle: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/LeiKa102795224

Bisher wurden Anträge auf Betroffenenauskunft zum Waffenregister hauptsächlich in Papierform mit beglaubigter Unterschrift oder beglaubigter Personalausweiskopie gestellt. Nun können die Anträge viel einfacher und bequemer gestellt werden: Beim Onlineantrag über das Bundesportal ist keine vorherige Beglaubigung von Unterlagen notwendig – man kann sich einfach mit dem Personalausweis über das Nutzerkonto des Bundes identifizieren. Und weil der Postweg entfällt, kann das BVA die Anträge direkt bearbeiten. So profitieren Bürger (Privatpersonen und Einzelunternehmende) von dem einfachen Onlineantrag, der Zeit und Kosten spart und zudem kontaktlos erfolgen kann.

Zum Thema