Digitalisierungs­werkbank "Ausfuhr von Kulturgütern" – von der Fachkonzeption zum länderübergreifenden Antragsservice

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Steuern & Zoll , Datum: 30.04.2021

Bestimmtes Kulturgut darf das Bundesgebiet nur nach erfolgreicher Antragstellung verlassen. Das Themenfeld Steuern & Zoll entwickelt den neuen Onlineprozess als "Einer für Alle"-Leistung in einer Digitalisierungswerkbank.

Eine Ausfuhrgenehmigung für Kulturgut ist erforderlich, wenn dieses bestimmte Alters- und Wertgrenzen überschreitet oder wenn es sich um nationales Kulturgut handelt. Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) sieht vor, dass die zuständigen Kulturgutschutzbehörden der Länder über den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung innerhalb von 10 Arbeitstagen entscheiden müssen, sofern die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden.

Die Digitalisierungswerkbank des Umsetzungsprojekts "Ausfuhr von Kulturgütern"

Die Digitalisierungs­werkbank des Themenfelds Steuern & Zoll hatte das Ziel, mit einem neuen Onlineservice das Verfahren für die Antragstellenden aus dem Kunsthandel, Kunstspeditionen, kulturgutbewahrenden Einrichtungen (wie z. B. Museen) und Orchesterbüros sowie Privatleute zu erleichtern und die Qualität der jährlich 3000 Anträge erheblich zu steigern. Zukünftig werden diese bereits vor der Antragstellung durch einen Vorab-Check sowie Plausibilitätsprüfungen unterstützt. Denn die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen kann schnell unübersichtlich werden, da sich diese je nach Art des Kulturguts, Ausfuhrzweck und -dauer sowie Zielland unterscheidet. Erfahrungsgemäß ist daher eine intensive persönliche Beratung für die Antragstellenden notwendig.

Screenshot Startseite Onlineantrag Ausfuhrgenehmigung Kulturgüter Quelle: Hessen Screenshot vom Vorab-Check des Onlineantrags "Ausfuhrgenehmigung für Kulturgut"

"Die professionell durchgeführte Digitalisierungswerkbank bot in einem frühen Stadium des Umsetzungsprojekts die Möglichkeit eines intensiven inhaltlichen Austauschs."

Dr. Marie Haffner, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Referentin für Kulturgutschutz und UNESCO-Welterbe

Während der Konzeptionsphase des Antragsservice standen demzufolge vor allem jene Institutionen und Personen im Fokus, die sich mit dem Thema Kulturgutausfuhr nicht tagtäglich beschäftigen, wie beispielsweise Orchesterbüros oder Privatsammlerinnen und -sammler. Dennoch wurde im Rahmen der Digitalisierungswerkbank darauf geachtet, dass die Bedürfnisse von Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gleichermaßen Gehör finden.

Dazu die Referentin für Kulturgutschutz und UNESCO-Welterbe im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK), Dr. Marie Haffner: "Die professionell durchgeführte Digitalisierungswerkbank bot in einem frühen Stadium des Umsetzungsprojekts die Möglichkeit eines intensiven inhaltlichen Austauschs von Kulturgut­schutzbehörden und Antragstellenden, der maßgeblich die Entwicklung eines auch praxistauglichen Onlineservices beeinflusst hat."

Digitalisierungswerkbänke sind im Vergleich zu den Digitalisierungslaboren vor allem im Hinblick auf die Konzeption des Service mehr auf die anschließende Umsetzung ausgerichtet. Wobei vor allem darauf geachtet wird, dass bereits während der Workshop-Serie die wichtigsten Stakeholder der Umsetzungsphase abgeholt werden.

Bereits während der Themenfeldplanung skizzierte man im Steckbrief die Entwicklung eines länderübergreifenden Fachportals zur Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter. Da die "Ausfuhr von Kulturgütern" zudem eine OZG-Leistung mit bundesweit einheitlicher Rechtsgrundlage ist, plante man von Seiten des Themenfelds die Fachkonzeption der OZG-Leistung als Best Practice für die Entwicklung weiterer "Einer für Alle"-Services (EfA) im Rahmen der Umsetzungsbegleitung.

Die zentrale konzeptionelle Aufgabe bestand darin, zum einen routinierte Anwenderinnen und -Anwender die Beantragung durch die Möglichkeit des Direkteinstiegs zu erleichtern. Gleichzeitig wollte man aber auch einen Mehrwert für unerfahrene Antragstellerinnen und Antragsteller generieren: Dafür wurde ein "Vorab-Check" entwickelt. Durch die Vorhabenklärung in Form eines mehrstufigen Vorab-Checks können Bürgerinnen und Bürgern selbstständig überprüfen, ob sie überhaupt eine Genehmigung benötigen – und wenn ja, welche Art von Ausfuhrgenehmigung sie für ihr Kulturgut beantragen müssen. Im Zuge der Digitalisierungswerkbank wurde hierzu eine erste Entscheidungslogik entwickelt, die dem fachlich verantwortlichen Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) als Grundlage für die Entwicklung des finalen Vorab-Checks diente.

Jörg Mummert vom Hessischen Ministerium der Finanzen (HMDF) ist Federführer im OZG-Themenfeld Steuern & Zoll: "Ziel der Digitalisierungswerkbank war es, die Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen so zu vereinen, dass am Ende ein realisierbares und OZG-konformes Fachkonzept für einen länderübergreifenden Antragsservice vorliegt."

Nach Abschluss der Digitalisierungswerkbank wurde im Rahmen der Umsetzungsbegleitung vom Themenfeld Steuern & Zoll mit dem HMWK in Fach- und Leistungsverantwortung ein Zeitplan erarbeitet, der die Entwicklung des länderübergreifenden Antragsservice als EfA-Leistung bis Sommer 2021 vorsieht. Die von der HZD übernommene Entwicklung des EfA-Service wird voraussichtlich am 30. Juni 2021 abgeschlossen sein. In der anschließenden Pilotphase soll der Service außer in Hessen auch in Bayern, Hamburg und Sachsen zur Verfügung stehen.

Screenshot Kulturgüter Vorab Check Quelle: Hessen.de Screenshot des Vorab-Checks Seite 5

Der Zeitplan für die Nachnutzung sieht vor, dass nach einer Übergangsphase von drei Monaten ein gestaffelter Anschluss aller weiteren teilnehmenden Länder erfolgt. Die Etablierung der sog. Umsetzungsallianz erfolgte bereits während der Konzeptionsphase im Sommer 2020 und findet momentan in finalen Abstimmungsrunden der Länder ihren Abschluss. Bis März 2021 sind der Umsetzungsallianz mit Hessen insgesamt 12 Länder beigetreten.

Weitere Hintergründe zur Ausfuhr von Kulturgütern

Eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr bestimmter Kulturgüter aus dem Binnenmarkt der Europäischen Union – etwa zum Zwecke von Ausstellungen, Tourneen oder Verkäufen – wurde bereits im Zuge der Gründung der Europäischen Gemeinschaft durch den Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 europarechtlich eingeführt. Mit dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) wurde im Jahr 2016 geregelt, dass es zudem – wie in zahlreichen anderen EU-Mitgliedstaaten auch – für die Ausfuhr bestimmter Kulturgüter in den EU-Binnenmarkt einer Genehmigung bedarf.

Themenfeld Steuern & Zoll

Das Themenfeld Steuern & Zoll umfasst etwa 30 OZG-Leistungen, wovon rund 20 im föderalen Programm liegen. Besonders wichtige Leistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen beinhalten die im Themenfeld verorteten Lebens- und Unternehmenslagen "Steuererklärung", "Auslandsgeschäft" sowie "Steuern und Abgaben". Letztere beinhaltet die meisten OZG-Leistungen. Federführer des Themenfelds sind Hessen und das BMF.

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