Startschuss: Nutzerkonten von Bund und Ländern werden interoperabel
Meldung Nutzerkonto Bund 15.06.2021
Die Nutzerkonten vom Bund sowie von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können jetzt interoperabel genutzt werden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das mehr Nutzerfreundlichkeit.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat das Nutzerkonto Bund als Basisdienst im September 2019 bereitgestellt. Auch nahezu alle Länder stellen heute Nutzerkonten zur Verfügung, mit denen Bürgerinnen und Bürger die Verwaltungsleistungen ihres Bundeslandes oder ihrer Kommune nutzen können. Sobald es sich jedoch um eine Leistung handelt, die in einem anderen Bundesland oder vom Bund angeboten wird, benötigten sie bislang ein weiteres Nutzerkonto. Das liegt daran, dass die Länder und der Bund ihre Nutzerkonten unterschiedlich schnell mit ihren jeweiligen IT-Infrastrukturen bereitgestellt haben. Diese Investitionen in etablierte Angebote für Bürgerinnen und Bürger sollten geschützt bleiben.
Damit künftig alle Nutzerkonten für alle digitalen Verwaltungsleistungen in Deutschland genutzt werden können, arbeiten Bund und Länder in der Projektgruppe eID-Strategie des IT-Planungsrats an der Interoperabilität der Nutzerkonten und gestalten dadurch die digitalen Verwaltungsangebote nutzerfreundlicher.
Ein wichtiges Zwischenziel ist jetzt erreicht: Die ersten fünf Nutzerkonten sind interoperabel. Wer das Nutzerkonto Bund oder ein Nutzerkonto von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein für sich eingerichtet hat, benötigt ab jetzt nur noch dieses eine Nutzerkonto für die digitalen Leistungen der genannten Länder und des Bundes.
Als Nächstes sollen die Nutzerkonten von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen werden. Bis Ende 2021 werden alle Nutzerkonten von Bund und Ländern interoperabel sein - dann genügt ein einziges Nutzerkonto für alle digitale Verwaltungsleistungen bundesweit.