IT-Planungsrat: Mit modernen Registern die Digitalisierung voranbringen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: IT-Planungsrat , Datum: 24.06.2021

In seiner 35. Sitzung hat der IT-Planungsrat wichtige Beschlüsse zur Registermodernisierung und digitaltauglichen Gesetzen gefasst.

Die Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist eine umfassende Aufgabe, die auf allen staatlichen Ebenen vorangetrieben wird. Über die damit verbundenen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Fragestellungen stimmen sich Bund und Länder regelmäßig im IT-Planungsrat ab. Das zentrale Steuerungsgremium zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors hat am 23. Juni 2021 zum 35. Mal getagt. Die Entwicklung und Vereinheitlichung der digitalen Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, wie es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vorsieht, gehörte zu den Schwerpunkten der Beratungen.

Der Vorsitzende des IT-Planungsrates und Chef der Hamburger Senatskanzlei, Staatsrat Jan Pörksen: "Eine konsequente Digitalisierung wird mehr zum Bürokratieabbau und zum Kulturwandel beitragen als viele Reformen zuvor . Die Umsetzung des OZG ist eine große Chance, die Verwaltung nicht nur zu digitalisieren, sondern sie neu aufzustellen und bestehende föderale Strukturen neu zu beleben. Damit ergeben sich Möglichkeiten für einen gelebten Föderalismus, der Ländern und Kommunen einen Weg zu mehr Dienstleistungsqualität und mehr Kundenorientierung eröffnet."

Dr. Annette Schmidt, Präsidentin der FITKO (Föderale IT-Kooperation): "Ich freue mich, dass der IT-Planungsrat in der heutigen Sitzung erneut wichtige Weichen gestellt hat, um mit der Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzuschreiten. Die FITKO wird ihn dabei nach besten Kräften unterstützen."

aktuelles Zitat:

"Eine konsequente Digitalisierung wird mehr zum Bürokratieabbau und zum Kulturwandel beitragen als viele Reformen zuvor."

Staatsrat Jan Pörksen, Vorsitzender des IT-Planungsrates und Chef der Hamburger Senatskanzlei

Staatsrat Jan Pörksen, Vorsitzender des IT-Planungsrates und Chef der Hamburger Senatskanzlei

Digitalisierung beschleunigen: Initiative zu "digitaltauglichen Gesetzen"

Die digitale Transformation der Verwaltung berührt nicht nur organisatorische und technische Fragen, oftmals sind es vor allem rechtliche Aspekte, die bei der Digitalisierung von Prozessen eine entscheidende Rolle spielen. Auf Initiative Hamburgs beschäftigte sich der IT-Planungsrat mit der Frage, wie man die Erfordernisse der digitalen Verwaltung im Bereich der Rechtssetzung und Rechtsgestaltung berücksichtigen und hierbei zu verbindlichen Regelungen kommen kann. So erscheint es beispielsweise sinnvoll, im frühen Stadium der Gesetzesentstehung, IT- bzw. Digital- und Prozess-Expertise einzubinden, damit die politisch gewünschten Zielvorgaben gemeinsam in digitalkonforme Regelungen übersetzt werden können. Konkret wird es vor allem darum gehen, durchgehend konsistente digitale Verwaltungsverfahren vom Anfang bis zum Ende zu entwickeln und regulatorisch abzubilden. Außerdem sollte die Harmonisierung von Rechtsbegriffen mit der zunehmenden IT-Standardisierung einhergehen. Bei mehreren Grundbegriffen (z.B. Einkommen, Vermögen, Kind) besteht eine Vielfalt inhaltlicher Divergenzen, die für Hemmnisse bei der digitalen Umsetzung sorgen.

Registermodernisierung: Projektstruktur beschlossen

Der IT-Planungsrat hat heute die Schaffung bundesweiter Umsetzungsstrukturen für ein weiteres Großvorhaben der Verwaltungsdigitalisierung beschlossen: Unter der Federführung des Bundes sowie der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wird das Projekt "Gesamtsteuerung Registermodernisierung" eingerichtet. Damit bringen Bund und Länder die Modernisierung der Registerlandschaft voran. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung und für nutzerfreundliche Verwaltungsdienstleistungen.

Mit dem Großvorhaben Registermodernisierung sollen insbesondere die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsdaten in hoher Qualität verfügbar gemacht werden. Dadurch wird der Reifegrad 4 des Onlinezugangsgesetzes und das sogenannte "Once-Only-Prinzip" realisiert.
Das Once-Only-Prinzip bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, dass sie die in Registern zu ihnen gespeicherten Daten bei der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen nicht erneut angeben müssen. Sie können die beteiligten Behörden ermächtigen, diese vorhandenen Daten auszutauschen. Damit lassen sich aus Nutzersicht "nachweisfreie" digitale Verwaltungsleistungen realisieren. Eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Registermodernisierung haben Bundestag und Bundesrat bereits geschaffen. Das im April 2021 verkündete Registermodernisierungsgesetz ermöglicht eine sichere und datenschutzkonforme Zuordnung von Verwaltungsdaten zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips.

Das Projekt "Gesamtsteuerung Registermodernisierung" hat nun den Auftrag, in einem fünfjährigen Modernisierungsprogramm die Umsetzung des bereits beschlossenen Zielbildes Registermodernisierung zu gewährleisten.

Die Beschlüsse der 35. Sitzung des IT-Planungsrates können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.

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