Statistisches Bundesamt entwickelt Anwendung für Anträge nach DS-GVO und IFG
Meldung OZG-Bund 30.08.2021
Anträge nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Informationsfreiheitsgesetz können beim Statistischen Bundesamt nun online gestellt werden. Die Auskunft erfolgt ebenfalls digital.
Beim Statistischen Bundesamt können Anträge nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von jetzt an digital gestellt und bearbeitet werden. Hierzu hat das Statistische Bundesamt eine neue Anwendung entwickelt und unterstützt damit die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Beschäftigten des Statistischen Bundesamts können mit Hilfe der neuen Onlineanwendung die Anträge nach DS-GVO und IFG in einem festgelegten Workflow bearbeiten, Bescheide erstellen und digital versenden.
Dazu Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis): "Mit den Online-Anträgen nach DS-GVO und IFG werden Arbeitsprozesse vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut. Ein gelungenes Beispiel dafür, wie beide Seiten, Staat und Bürger/-innen, vom OZG profitieren!“
Quelle: Statistisches Bundesamt
Bürgerinnen und Bürger können die entsprechenden Anträge ab sofort bequem online einreichen. Dabei können sie die notwendigen persönlichen Daten aus dem Nutzerkonto Bund (NKB) übernehmen, mit welchem gleichzeitig auch der Identitätsnachweis gewährleistet wird. Der Bescheid selbst wird ebenfalls digital über das jeweilige Nutzerkonto übermittelt. Das spart Zeit, ist weniger aufwändig für die betroffenen Personen und schont die Umwelt, da weniger Papier ausgedruckt werden muss.
Die rechtliche Grundlage
In der amtlichen Statistik werden häufig personenbezogene Daten verarbeitet. Bürgerinnen und Bürger können ihre Rechte als betroffene Personen nach der DS-GVO wahrnehmen und beim Statistischen Bundesamt einen Antrag stellen. Das IFG gewährt jeder Person einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung oder Betroffenheit ist bei der Antragstellung nicht erforderlich.
Die entsprechenden Antragsformulare sind auf den Webseiten des Statistischen Bundesamts hinterlegt.
Im Rahmen des Zensus 2022 wird eine große Zahl an DS-GVO-Anträgen erwartet. Mit der Onlineanwendung können diese nun zügiger und effizienter bearbeitet werden.