Bund und Länder bauen Interoperabilität der Nutzerkonten weiter aus

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Nutzerkonto Bund , Datum: 14.09.2021

Dank der fortschreitenden Verknüpfung der Nutzerkonten brauchen Bürgerinnen und Bürger künftig nur ein Konto für ihre Online-Behördengänge.

Wie Kunden-Accounts im Onlineshop werden Nutzerkonten vom Bund und den Ländern zur sicheren Authentifizierung auf den Portalen der deutschen Verwaltung angeboten. Anders als im Onlineshop sollen Bürgerinnen und Bürger das eine Nutzerkonto ihrer Wahl für alle digitalen Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsportale bundesweit nutzen können. Hierfür werden alle Nutzerkonten von Bund und Ländern bis Ende 2021 technisch so angepasst, dass sie einander verstehen. Derzeit ist das bereits mit den Nutzerkonten vom Bund, sowie von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachen, Baden-Württemberg und Brandenburg möglich.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und nahezu alle Bundesländer stellen heute Nutzerkonten zur Verfügung, mit denen Bürgerinnen und Bürger die Verwaltungsleistungen ihres Bundeslandes oder ihrer Kommune nutzen können. Sobald es sich jedoch um eine Leistung handelt, die in einem anderen Bundesland oder vom Bund angeboten wird, benötigten sie bislang ein weiteres Nutzerkonto. Das liegt daran, dass die Länder und der Bund ihre Nutzerkonten unterschiedlich schnell mit ihrer jeweils bevorzugten Informationstechnik bereitgestellt haben.

Das Nutzerkonto des Bundes war neben den Nutzerkonten von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eines der ersten fünf Nutzerkonten in Deutschland, das diese Möglichkeit technisch umgesetzt hat. Im September sind weitere Nutzerkonten von Baden-Württemberg und Brandenburg hinzugekommen. Als Nächstes sollen die Nutzerkonten von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen angeschlossen werden.