Niedersachsen startet Pilotphase für Landesblindengeld – Betroffene können Antrag nun online stellen
Meldung Gesundheit 03.09.2021
Niedersachsen digitalisiert das Landesblindengeld: Betroffene können die Leistung in Pilotkommunen künftig online beantragen. Auch die landesspezifische Unterstützung durch den Landesblindenfonds kann online beantragt werden.
Das Land Niedersachsen ermöglicht es blinden Menschen künftig, das Landesblindengeld digital zu beantragen. Die unterstützende Leistung richtet sich an blinde Menschen und gleicht die Mehraufwendungen aus, die eine Blindheit mit sich bringt. Der Antrag auf Landesblindengeld gehört zum Themenfeld Gesundheit, für das Niedersachsen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Federführung in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes übernommen hat. Seit dem 30. August 2021 ist die Leistung in niedersächsischen Pilotkommunen verfügbar – darunter Hannover Stadt, Hannover Region, der Landkreis Peine, der Landkreis Wolfenbüttel und die Grafschaft Bentheim. Antragstellende benötigen für den Service zukünftig lediglich einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone sowie eine stabile Internetverbindung.
Quelle: Niedersachsen
Das Landesblindengeld ist gesetzlich nach Landesrecht geregelt und steht leistungsberechtigten Personen ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen zur Verfügung. Dabei steht den Betroffenen frei, wie sie die unterstützenden Mittel verwenden möchten. Die Zuständigkeit und Mittelvergabe verantworten jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Leistung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, deren Blindheit nach dem Schwerbehindertenrecht festgestellt wurde und welche die Kriterien für das Merkzeichen "BL" im Schwerbehindertenausweis erfüllen.
Auch der Landesblindenfonds wird digitalisiert
Die Unterstützung durch den niedersächsischen Landesblindenfonds kann künftig auch digital beantragt werden. Der Fonds wurde durch das Land Niedersachsen eingerichtet und bietet blinden Menschen in besonderen Lebenssituationen unbürokratische finanzielle Hilfe. Die Höhe der monetären Unterstützung ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation. Wie das Landesblindengeld wird auch der Landesblindenfonds unabhängig vom Einkommen und Vermögen der betroffenen Person gezahlt.
Die Zuständigkeit für den Landesblindenfonds liegt beim niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, welches die Leistung ebenfalls zum 30. August 2021 online bereitstellt. Beide Leistungen wurden im Rahmen des OZG-Umsetzungsprojekts "Landesspezifische Nachteilsausgleiche bei einer Behinderung" entwickelt.
Barrierefreiheit im Fokus – weitere Länder sollen folgen
Bei der Digitalisierung der beiden Leistungen stand insbesondere der Aspekt der Barrierefreiheit im Fokus. So werden essenzielle Daten, die für eine Bewilligung ausschlaggebend sind, gleich zu Beginn der Antragsstellung abgefragt. So müssen Antragstellende nicht unnötig Zeit aufwenden, bevor die wichtigen bzw. notwendigen Kriterien, wie beispielsweise das Merkzeichen BL im Behindertenausweis, abgefragt werden. Bei der Entwicklung wurde großen Wert auf eine hohe Nutzerfreundlichkeit und eine einfache Bedienung und Antragstellung gelegt. Zudem wurde die Antragsstrecke mit Betroffenen getestet.
Das Landesblindengeld soll im Zuge des "Einer für Alle"- Prinzips (EfA) weiteren Ländern bzw. Kommunen bereitgestellt und durch diese nachgenutzt werden. Das gilt jedoch nicht für den Landesblindenfonds, da es diese Leistung in anderen Bundesländern nicht gibt.
Hintergrund
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Tausende Verwaltungsleistungen wurden in OZG-Leistungen gebündelt, verschiedenen Lebens- und Unternehmenslagen zugeordnet und in insgesamt 14 Themenfelder unterteilt.
Das Themenfeld Gesundheit deckt insgesamt ca. 60 verschiedene OZG-Leistungen aus dem Gesundheitsbereich ab, die sich auf die Lebenslagen Gesundheitsvorsorge, Behinderung, Pflege, Krankheit und Tod verteilen. Aufgrund der großen Bandbreite und Vielfalt an Leistungen sind neben den Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zahlreiche Sozialversicherungs- und andere mittelbare Träger bei der Umsetzung involviert. Der nutzerfreundliche Umgang mit sensiblen Daten, emotionale Lebenslagen sowie barrierefreie Antragsprozesse stehen in diesem Themenfeld an erster Stelle.