Ein weiterer Schritt Richtung bürgernahe Verwaltung - Arbeitslosmeldung seit Januar digital möglich!
Meldung BMAS 11.01.2022
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erweitert ihre digitalen Services: Seit dem 1. Januar 2022 können sich Kundinnen und Kunden auch online arbeitslos melden.
Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder arbeitslos ist, erhält durch die Arbeitsagentur vor Ort umfassende Beratung und unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass sich Betroffene arbeitslos melden. Das ist nun deutlich komfortabler und weniger zeitaufwendig möglich, denn seit dem 1. Januar 2022 können Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit die Arbeitslosmeldung online erledigen.
Online ausweisen von zu Hause aus
Mit der Digitalisierung besteht nun neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Alle Antragsschritte, die vormals persönlich vor Ort durchgeführt werden mussten, können nun bequem von zu Hause aus erledigt werden. Das nutzerfreundliche Online-Formular führt die Kundinnen und Kunden Schritt für Schritt durch alle nötigen Angaben und erleichtert die Eingabe der notwendigen Daten.
Quelle: BA
Die Kundinnen und Kunden müssen sich bei der Online-Arbeitslosmeldung digital ausweisen. Dafür benötigen sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, eine eID-Karte (nach dem eID-Karte-Gesetz) oder einen Ausweis eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit Online-Ausweisfunktion. Zusätzlich brauchen sie ein Smartphone, auf dem die AusweisApp2 installiert ist, oder ein Kartenlesegerät für Ausweise.
Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Das heißt, wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nächsten drei Monate wird, muss dies vor Ort oder digital bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Erst dann kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.
Bereits jetzt können Bürgerinnen und Bürger verschiedene Leistungen über das Portal der Arbeitsagentur online in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder der Weiterbewilligungsantrag von Arbeitslosengeld II. Die Zahl der Leistungen, die bei der Bundesagentur für Arbeit digital beantragt werden können, wächst durch die Umsetzung des OZG kontinuierlich.
Sozialleistungen digital und bürgernah
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und seine nachgeordneten Behörden sind im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für die Digitalisierung von mehr als 266 Verwaltungsleistungen des Bundes zuständig. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung, Arbeitgeber-Service, Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten, Insolvenzgeld, Rentenfestsetzung und -zahlung, Waisenrente und Witwenrente. Das Anliegen des BMAS ist dabei immer, dass Sozialleistungen zeitgemäß, rechtssicher und unbürokratisch diejenigen erreichen, denen gesetzliche Ansprüche zustehen. Die Nutzerinnen und Nutzer stehen bei allen Digitalisierungsprojekten im Mittelpunkt.
Darüber hinaus begleitet das BMAS im Themenfeld Arbeit und Ruhestand die Umsetzung des OZG gemeinsam mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen auf föderaler Ebene.