Germany4Ukraine - Onlinedienst „Aufenthaltserlaubnis“ für Geflüchtete aus der Ukraine verfügbar
Meldung Ein- & Auswanderung 29.04.2022
Zur Unterstützung ukrainischer Geflüchteter startete das MIK Brandenburg am 21. April mit seinem EfA-Service in den Pilotbetrieb und erleichtert Geflüchteten aus der Ukraine somit die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Deutschland.
In Folge des russischen Angriffskriegs flüchtet aktuell eine hohe Zahl von Menschen aus der Ukraine u. a. nach Deutschland. Um diesen Menschen möglichst zeitnah und niederschwellig den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Sozial- und Integrationsleistungen zu ermöglichen, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von besonderer Bedeutung.
Damit eine Aufenthaltserlaubnis möglichst niedrigschwellig beantragt werden kann, hat das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK Brandenburg) als Federführer im OZG-Themenfeld Ein- & Auswanderung, unterstützt durch das BMI, einen Onlinedienst entwickelt. Dieser ist speziell auf Personen zugeschnitten, welche sich nach §24 AufenthG in Deutschland befinden und hier einen Aufenthaltstitel beantragen möchten. Der deutschlandweite Onlinedienst wird auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch angeboten und im Portal Germany4Ukraine.de zentral bereitgestellt.
Quelle: Brandenburg
Dieser Service ermöglicht ukrainischen Geflüchteten eine zentrale, niedrigschwellige und mehrsprachige Anlaufstelle für die Beantragung ihres Aufenthaltstitels. Auch für den Erstkontakt mit der Ausländerbehörde und für die erstmalige Äußerung eines Schutzersuchens kann der Onlinedienst genutzt werden. Der Mehrwert des Angebots für die Verwaltung besteht vor allem in der Vorab-Übermittlung von standardisierten, maschinenlesbaren Antragsdaten an die zuständige Ausländerbehörde, die dort direkt weiterverarbeitet werden können. Der Dienst entlastet somit sowohl die Geflüchteten als auch die Behörden.
Quelle: BMI
Der "Einer für Alle" (EfA)-Service befindet sich aktuell im Pilotbetrieb und bindet sukzessive weitere nachnutzungs-interessierte Länder sowie deren kommunale Behörden an. Zurzeit sind bereits über 50 Ausländerbehörden aus Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angebunden. Die Finanzierung der Entwicklung und Bereitstellung erfolgt bis zum 31. Dezember 2022 über Mittel des Konjunkturprogramm des Bundes.