BSI bringt erste Leistung ins Bundesportal - Anträge auf Personenzertifizierung jetzt online

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: BMI , Datum: 28.04.2022

Eine Personenzertifizierung ist zwingend erforderlich, um im Rahmen bestimmter BSI-Zertifizierungsverfahren tätig sein zu können. Die Onlineanträge sind seit Kurzem im Bundesportal verfügbar.

Um Managementsysteme, die zertifiziert werden sollen, zu auditieren, werden in Unternehmen und Behörden qualifizierte Personen benötigt. Sie werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Basis des BSI-Gesetzes zertifiziert. Dafür muss von einer natürlichen Person ein Zertifizierungsantrag gestellt werden.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Digitalisierungsprogramm Bund hat das BSI jetzt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) das Antragsverfahren digitalisiert. "Interessenten können nun über Online-Formulare im Bundesportal einfach, schnell und bequem beantragen, in das BSI-Zertifizierungsverfahren aufgenommen zu werden", freut sich BSI-Präsident Arne Schönbohm. "Als zentrale Zertifizierungsstelle für IT-Sicherheit in Deutschland gehen wir damit einen weiteren Schritt in die konsequente Digitalisierung unserer Dienstleistungen."

Eine Personenzertifizierung ist zwingend erforderlich, wenn jemand im Rahmen eines BSI-Grundschutz-Zertifizierungsverfahrens als Auditor tätig sein möchte oder für bestimmte, vom BSI zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleister arbeiten möchte. Insgesamt bietet das BSI derzeit neun personenbezogene Zertifizierungen online an. Innerhalb der dreijährigen Zertifizierungsphase wird die Kompetenz der Personen gefördert und durch Erfahrungsaustausch aufrechterhalten.

Screenshot der Online-Anwendung "IT-Sicherheit: Zertifizierung von Personen beantragen" im Bundesportal Quelle: Bundesportal

Die Zertifizierungen richten sich unter anderem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT-Sicherheitsdienstleistern. Aber auch außerhalb dieser Bereiche haben zertifizierte Personen einen Nutzen von der Zertifizierung. Beispielsweise werden zertifizierte IT-Grundschutzberater regelmäßig bei Projekten im gesetzlich geregelten Bereich sowie in der freien Wirtschaft, zum Beispiel bei IT-Sicherheitsprojekten, herangezogen oder IT-Grundschutz-Auditoren im Rahmen einer IT-Grundschutzzertifizierung eingesetzt. Die Personenzertifizierung dient dabei als Fachkundenachweis und erhöht die Reputation der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters bzw. des Unternehmens, bei dem die Person beschäftigt ist.

Ziel des Verfahrens ist es, kompetente Personen in den verschiedenen Geltungsbereichen bereitzustellen sowie die Qualität und Vergleichbarkeit der Prüfungen, Auditierungen bzw. Beratungen sicherzustellen.

Digitalisierungsprogramm Bund

Im Digitalisierungsprogramm Bund wird aktuell mit allen Bundesressorts an der OZG-konformen Umsetzung von Verwaltungsleistungen, die in der alleinigen Verantwortung des Bundes liegen (sog. Typ-1-Leistungen), gearbeitet.

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