Themenfeld Recht & Ordnung – Sachsen setzt vier EfA-Leistungen um!
Meldung Recht & Ordnung 10.05.2022
Im Themenfeld Recht & Ordnung werden mehrere Onlinedienste nach dem EfA-Prinzip durch das Land Sachsen umgesetzt. Dank der bereits Ende letzten Jahres geschlossenen Einzelvereinbarungen stehen dafür OZG-Konjunkturmittel bereit.
Bereits Ende letzten Jahres unterzeichneten Dr. Markus Richter, Staatssekretär sowie CIO des Bundes, für das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung sowie CIO Sachsen, für die Sächsische Staatskanzlei, die letzte der drei Einzelvereinbarungen im Themenfeld Recht und Ordnung. Die Einzelvereinbarungen bilden die Grundlage zur Digitalisierung und flächendeckenden Umsetzung von vier Leistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nach dem "Einer für Alle"-Prinzip. Gegenstand der insgesamt drei Einzelvereinbarungen zwischen dem BMI und dem Land Sachsen sind ein Online-Verfahren für die Verlustmeldung von Fundsachen, die Online-Anzeige im Rahmen der Online-Wache und die digitale Beantragung von Förderungen und Hilfen im Rahmen von Naturkatastrophen.
Verlustmeldung von Fundsachen
Schnell ist es passiert: in einem unaufmerksamen Moment gehen Schlüssel, Geldbörse oder andere Habseligkeiten verloren. Durch den Onlinedienst "Fundsachen" können Bürgerinnen und Bürger ihren Verlust jetzt einfach und schnell digital anzeigen. Zudem können sie digital Einsicht in das Fundsachenverzeichnis der zuständigen Kommune nehmen und sehen, ob das verlorene Eigentum bereits gefunden und abgegeben wurde. Da bereits passende Lösungen von privaten Anbietern existieren, die den Prozess der digitalen Verlustmeldung von Wertgegenständen abdecken, plant das Land Sachsen einen bundesweiten Rahmenvertrag auszuschreiben, aus welchem Länder und Kommunen dann diejenige Lösung abrufen können, die den Zuschlag erhalten hat.
Erstattung von Online-Anzeigen
In allen Bundesländern kann man bereits über die Online-Wachen der jeweiligen Polizei Anzeige zu erstatten. Ziel des EfA-Projektes ist es, unter Zusammenarbeit der einzelnen Länder eine dieser Lösungen als Standard für alle Länder weiterzuentwickeln und zu verbessern – unter anderem hinsichtlich der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit. Dadurch soll ein Mehrwert sowohl für die Bürger und Bürgerinnen, die eine Anzeige aufgeben, als auch für die Polizeidienststelle, die diese Anzeigen bearbeiten, geschaffen werden.
Online-Beantragung für finanzielle Hilfen bei Naturkatastrophen
Die Umsetzung der Leistung "Finanzielle Hilfen bei Elementarschäden" als EfA-Lösung soll es Bürgerinnen, Bürgern und Betrieben ermöglichen, bei außergewöhnlichen Notlagen in Folge von nicht versicherbaren Schäden, die durch Elementarereignisse, wie z. B. Hochwasser, entstanden sind, staatliche Finanzhilfen digital zu beantragen.
Im Rahmen der staatlichen Fürsorge in Bezug auf Naturkatastrophen werden auch finanzielle Mittel zum vorbeugenden Hochwasserschutz ausgereicht. Diese richten sich – je nach den landesspezifischen Regelungen – an Bürgerinnen, Bürger, Organisationen und Unternehmen, aber auch kommunale Körperschaften. Im Rahmen der Umsetzung der OZG-Leistung "Hochwasserschutzmaßnahmen" soll ein nutzerfreundliches Verfahren zur einfachen und fehlervermeidenden Antragstellung dieser Mittel entwickelt und als EfA-Lösung bereitgestellt werden.
Hintergrund
Das Themenfeld Recht & Ordnung ist eines der kleineren Themenfelder im OZG-Kontext und umfasst drei Umsetzungsprojekte, die mit Konjunkturmitteln finanziert werden. Federführendes Land ist bei allen Verwaltungsleistungen das Land Sachsen. Die abgeschlossenen Einzelvereinbarungen regeln die gegenseitigen Pflichten für die konkret durchzuführenden OZG-Umsetzungsprojekte im Einzelnen