FIT-Store: FITKO stellt Muster für Auftragsverarbeitungs­verträge bereit

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: FITKO , Datum: 29.06.2022

Die FITKO stellt einen Mustervertrag für die Auftragsverarbeitung von digitalen Services, die aus dem FIT-Store bezogen werden, in Abstimmung mit der Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden bereit. Das Muster ist ein Angebot der FITKO an IT- Dienstleister der umsetzenden Länder auf ein standardisiertes Werk im länderübergreifenden Leistungsaustausch.

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird immer dann geschlossen, wenn personenbezogene Daten durch Dritte im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet werden. Denn die FITKO ist auch mit Abschluss der FIT-Store-Verträge datenschutzrechtlich nicht verantwortlich. Die Daten von einem Antragsteller werden an den IT-Dienstleister (IT-DL) des umsetzenden Landes gesendet. Dieser verarbeitet die Daten (Auftragsverarbeiter) und sendet diese an die nachnutzende Behörde (Verantwortlicher) zur Antragsbearbeitung. Zwischen diesen Parteien wird daher der AVV geschlossen.

Die zuständige Datenschutzkonferenz, das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, hatte den AVV-Entwurf, der auf den europäischen Standardvertragsklauseln fußt, positiv aufgenommen und kommentiert. Auf dieser Basis hat FITKO den Entwurf finalisiert. Es bestand Einigkeit darüber, dass mit dem FIT-Store-Muster-AVV ein gutes Werk für den Leistungsaustausch von "Einer für Alle"(EfA)-Leistungen über den FIT-Store geschaffen worden ist. Der Mustervertrag soll ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten und dem Zweck der Standardisierung und damit der Arbeitserleichterung einer Vielzahl von Beteiligten und Arbeitsschritten (Erstellung einer AVV, Reduzierung des Prüfungsaufwands, Vermeidung der Verhandlung einzelner Klauseln) dienen.

Für die Vielzahl von erforderlichen Vertragsschlüssen wird ein sog. Beitrittsmodell angeregt. Der IT-DL konkretisiert einmalig sein AVV-Angebot auf Basis des Muster-Vertrags zu seinen Onlinedienst. Jede nachnutzende Behörde erklärt ihre Annahme dieser AVV in Textform, d. h. sie sendet den im Dokument vorgesehenen Abschnitt ausgefüllt per E-Mail an den IT-DL. Der Vertrag ist damit geschlossen. Die Einrichtung eines Self-Services könnte für IT- DL eine weitere Entlastung bedeuten.

Weitere Informationen zum „FIT-Store-Muster-AVV“ im FIT-Store:

Zum FIT-Store

oder in den Hinweisen zur Verwendung der „FIT-Store Muster-AVV“:

Zum Dokument FIT-Store-Muster-AVV

Fragen? Ansprechpartnerin: Mareike Banaszak | fit-store@fitko.de