Jetzt im Bundesportal – drei neue Onlineanwendungen zu Datenauskunft

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: BMI , Datum: 06.07.2022

Drei auf einen Streich: Im Rahmen des Digitalisierungsprogrammes Bund hat das BVA drei neue Online-Anwendungen entwickelt, welche die Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger erheblich erleichtern.

Seit März 2021 sind drei neue OZG-Leistungen im Bundesportal verfügbar: Der Antrag auf Erteilung einer Auskunft an die betroffene Person aus dem Ausländerzentralregister, der Antrag auf Erteilung einer Auskunft gemäß VIS-Verordnung sowie auf Erteilung einer Auskunft nach dem Visa-Warndateigesetz. Die drei Onlineanwendungen wurden unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie des Bundesverwaltungsamtes (BVA) digitalisiert.

Antrag auf Erteilung einer Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister gemäß AZR-Gesetz

Das Ausländerzentralregister (AZR) besteht aus einem allgemeinen Datenbestand und einer gesondert geführten Visadatei. Im Ausländerzentralregister (AZR) werden unter anderem Daten zu ausländischen Personen gespeichert, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Ebenso werden Daten zu ausländischen Personen gespeichert, die die Voraussetzungen nach §§ 2 und 28 AZR-Gesetz erfüllen – also z. B. ein Asylgesuch geäußert haben oder ein Visum beantragt haben. Durch die Speicherung und die Übermittlung der im Register gespeicherten Daten von ausländischen Personen werden die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen unterstützt. Die betroffenen Personen können eine Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten im AZR verlangen (§ 34 AZR-Gesetz).

Nun ist die Antragstellung online über das Bundesportal möglich: Nach Anmeldung und Authentifizierung mit einem gültigen Ausweisdokument mit eID-Funktion kann der Antrag direkt im Bundesportal ausgefüllt und elektronisch an die zuständige Stelle beim BVA gesandt werden. Ist der Antrag vollständig und die Voraussetzungen erfüllt, wird den Antragstellenden die Betroffenenauskunft derzeit in Papierform übersendet. Zukünftig kann die betroffene Person bereits beim Absenden des Antrages wählen, ob die Auskunft postalisch oder elektronisch über das Nutzerkonto übermittelt werden soll.

Screenshot des Onlineantrags „Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister“ im Bundesportal Quelle: BMI Screenshot des Onlineantrags "Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister" im Bundesportal

Antrag auf Erteilung einer Auskunft gemäß VIS-Verordnung

Das Europäische Visa-Informationssystem (VIS) ist ein zentrales System der Mitgliedsstaaten des Schengenraums zum Austausch von Daten über Kurzzeit-Visa. Gem. Art. 38 Abs. 1 S. 1 VIS-VO (Verordnung (EG) Nr. 767/2008) hat jede Person das Recht auf Auskunft über die Daten, die zu der Person im VIS gespeichert sind und den Mitgliedstaat, der die Daten an das VIS übermittelt hat. Das BVA ist als nationale Kopfstelle Ansprechpartner für fachliche und technische Fragen von Behörden und Privatpersonen und in diesem Rahmen auch die zuständige Stelle für Auskunftsersuchen Betroffener.

Jetzt wird auch dieses Antragsformular online im Bundesportal zur Verfügung gestellt. Die Sensibilität der angefragten Daten erfordert die Authentifizierung der antragstellenden Person in elektronischer Form durch die eID (elektronische Identität) oder den eAT (elektronischer Aufenthaltstitel). Nach erfolgreicher Authentifizierung kann das Formular ausgefüllt und elektronisch an das BVA übermittelt werden. Der Bescheid wird in Papierform an die im Antrag genannte Adresse oder elektronisch an das Nutzerkonto Bund-Postfach verschickt.

Antrag auf Erteilung einer Auskunft nach Visa-Warndateigesetz

Die Visa-Warndatei (VWD) unterstützt bei der Bekämpfung von Visa-Missbrauch. Zu diesem Zweck werden die im VWD-Gesetz vorgeschriebenen Warndaten zu Personen und Organisationen im Register Visa-Warndatei gespeichert. Behörden mit Bezug zu Visumantragsverfahren können auf diese Daten zugreifen und sie bei den jeweiligen Entscheidungen berücksichtigen. Seit Juni 2013 wird die VWD vom BVA geführt.

Das Register dient der Unterstützung der vorrangig für die Erteilung eines Visums zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zur Vermeidung von Fehlentscheidungen,

  • den Ausländerbehörden bei der Prüfung von Verpflichtungserklärungen oder Verlängerung eines Visums sowie
  • den mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden bei Entscheidungen über Zurückweisung oder Zurückschiebung eines Visuminhabers.

Zu diesem Zweck werden Warndaten zu Personen und Organisationen gespeichert, die u. a.

  • aufgrund einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden,
  • als Antragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber oder Referenzperson im Visumverfahren falsche Angaben gemacht, ihre Verpflichtungen nicht erfüllt oder eine Einwilligung für eine freiwillige Speicherung erteilt haben, weil der Verdacht besteht, dass unter ihrem Namen unbefugt Erklärungen im Rahmen des Visumverfahrens abgegeben wurden.

Auch dieser Antrag kann nun bequem online gestellt werden. Nach erfolgreicher Anmeldung mit dem Nutzerkonto Bund (Identifizierung z. B. über einen Personalausweis mit eID- Funktion oder einem Aufenthaltstitel mit eAT) kann das Antragsformular online befüllt werden. Sollte es sich beim Antragstellenden um eine Organisation oder eine Vertretung handeln, sind ggfs. noch Anlagen hochzuladen. Die Auskunft über die gespeicherten Daten wird dann per Post oder elektronisch über das Nutzerkonto-Postfach zugestellt. Da einige antragstellende Personen aus dem Ausland stammen, ist die bisherige analoge Antragstellung mit ausdruckbarem PDF weiterhin möglich.

Zeitersparnis für Bürger und Verwaltung

Mit der Digitalisierung der drei Formulare geht ein enormer Zeitgewinn für Betroffene einher, denn bisher mussten die Anträge vorwiegend in Papierform und teilweise mit beglaubigter Unterschrift gestellt werden. Durch die Möglichkeit der nutzerfreundlichen digitalen Antragsstellung ist das Verfahren ab sofort wesentlich zeitsparender und bequemer durchführbar. Zudem entfallen Postwege und auch die Antragsbearbeitung im BVA kann zeitsparender erfolgen.

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