Niedersachsen: Onlineantrag "Hilfe zur Pflege" pilotiert in verschiedenen Kommunen
Meldung Gesundheit 21.07.2022
Pflegebedürftige Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege beantragen. In niedersächsischen Pilotkommunen kann diese Leistung nun online beantragt werden.
Ab sofort können pflegebedürftige Menschen oder ihre Bevollmächtigten den Antrag auf "Hilfe zur Pflege" in der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Oldenburg sowie dem Landkreis Nienburg/Weser online beantragen. Die Leistung richtet sich an pflegebedürftige Personen, deren Pflegeleistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eigenes Einkommen oder Vermögen nicht oder nur teilweise gedeckt werden können. Die Hilfe zur Pflege ist mit bundesweit über 400.000 Empfängerinnen und Empfängern im Jahr 2020 eine der zentralen und wichtigsten Sozialleistungen in Deutschland.
Quelle: Land Niedersachsen
Zielgruppenorientiert: digitaler Antrag berücksichtigt Bedürfnisse der Berechtigten
Bei der Antragsentwicklung wurde großen Wert auf die Berücksichtigung von Aspekten der Barrierefreiheit und der Nutzerfreundlichkeit gelegt. Zudem wurde darauf geachtet, dass die Beantragung der Leistung von einer betreuenden oder bevollmächtigten Person im Auftrag ausgeführt werden kann. Damit entspricht das geschaffene, digitale Leistungsangebot den Anforderungen und Bedürfnissen der Leistungsempfängerinnen und -empfänger.
Zu verdanken ist dieser nutzerorientierte Ansatz der Anwendung von Design Thinking-Methoden, welche bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Form von Digitalisierungslaboren und Digitalisierungswerkbänken zum Einsatz kommen. Interdisziplinäre Teams kommen hier zusammen und setzen sich intensiv mit den Lebenslagen der Antragsstellerinnen und Antragsstellern auseinander. Der Antrag auf "Hilfe zur Pflege" baut in Teilen auch auf den Ergebnissen vergangener Digitalisierungslabore auf. Um die Entwicklung effizient voranzubringen, konnten bestimmte Antragselemente im Themenfeld Gesundheit gemeinsam mit Nutzerinnen und Nutzern einmalig konzipiert und anschließend für verschiedene Leistungen wiederverwendet werden.
Quelle: Land Niedersachsen
Nach erfolgreichem Pilotbetrieb soll der Onlineantrag nach dem "Einer für Alle"-Prinzip (EfA) auch von allen weiteren Bundesländern übernommen werden können.
Hintergrund
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Initial 575 Verwaltungsdienstleistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt, welche die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden.
Das Themenfeld Gesundheit deckt insgesamt ca. 60 verschiedene OZG-Leistungen aus dem Gesundheitsbereich ab, die sich auf die Lebenslagen Gesundheitsvorsorge, Behinderung, Pflege, Krankheit und Tod verteilen. Aufgrund der großen Bandbreite und Vielfalt an Leistungen sind neben den Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zahlreiche Sozialversicherungs- und andere mittelbare Träger bei der Umsetzung involviert. Der nutzerfreundliche Umgang mit sensiblen Daten, emotionalen Lebenslagen sowie barrierefreie Antragsprozesse stehen in diesem Themenfeld an erster Stelle. Im Themenfeld achtet man besonders auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachleuten, IT-Dienstleistern und Nutzerinnen und Nutzern. Dabei arbeiten alle Beteiligten auf ein gemeinsames Ziel hin: eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung, von der alle Menschen in Deutschland profitieren.