Onlinedienst Arbeitslosengeld II für Kommunale Jobcenter

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: digitale Verwaltung , Datum: 22.08.2022

Über 50.000 Bürger und Bürgerinnen haben in den vergangenen zwei Jahren die Möglichkeit genutzt, Arbeitslosengeld II online zu beantragen. Die Möglichkeit dazu hat das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) realisiert. Seit Juni 2020 steht der Onlinedienst Arbeitslosengeld II für Kommunale Jobcenter in ganz Deutschland zur Verfügung, seit Kurzem auch in ukrainischer Sprache.

Über 50.000 Bürger und Bürgerinnen haben in den vergangenen zwei Jahren die Möglichkeit genutzt, Arbeitslosengeld II online zu beantragen. Die Möglichkeit dazu hat Hessen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) realisiert. Seit Juni 2020 steht der Onlinedienst Arbeitslosengeld II für Kommunale Jobcenter in ganz Deutschland zur Verfügung, seit Kurzem auch in ukrainischer Sprache.
Viele Menschen aus der Ukraine mussten aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriff Russlands fliehen. Ein Teil davon konnte in Deutschland eine Zuflucht finden. Um die kurzfristig hohen Antragszahlen zu bewältigen und der besonderen Situation der Geflüchteten entgegen zu kommen, hat das Umsetzungsprojekt „Arbeitslosengeld II“ unter hessischer Federführung bereits mit Bekanntgabe der Rechtskreisänderung vom AsylbLG zum SGB II für die ukrainischen Flüchtlinge begonnen, auf die besonderen Anforderungen bei der Antragsstellung zu reagieren: Es wurde eine Antragsstrecke in ukrainischer Sprache entwickelt, die seit Kurzem den Optionskommunen angeboten wird. Die schnelle Umsetzung basiert dabei auf der gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen Bund - der die Übersetzung des Antrags in ukrainische Sprache beisteuerte - Land und Kommunen. Eine Übersicht, in welchen Kommunen eine Onlineantragsstellung über den ukrainischen Kurzantrag möglich ist, finden Sie hier.

Schrittweise Erweiterung des Angebots

An der Umsetzung des OZG-Projekts „Arbeitslosengeld II“ arbeitet Hessen gemeinsam mit kommunalen Fachexperten und Fachexpertinnen aus verschiedenen Bundesländern sowie dem Hessischen Städtetag und dem Niedersächsischen Landkreistag. Der Kommunale IT-Dienstleister ekom21 stellt den Onlineantrag anderen Bundesländern nach dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip zur Verfügung. Dadurch werden weitere Kommunale Jobcenter in den Optionskommunen in die Lage versetzt, den EfA-Service nachzunutzen. Die hessische Lösung kommt derzeit bereits in zahlreichen Bundesländern zum Einsatz. Die Finanzierung des digitalen Angebots erfolgt durch Mittel des Onlinezugangsgesetz-Konjunkturprogrammes.

Neben dem Hauptantrag steht bereits seit 2021 auch ein kombinierter Leistungsantrag zur Weiterbewilligung sowie der Mitteilung von Veränderungen in digitaler Form zur Verfügung. Bis zum Ende des Jahres wird dieses Angebot schrittweise erweitert und auch die Bewilligung von einmaligen Leistungen und Darlehen bei unabweisbarem Bedarf wird digital möglich sein. .

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