Niedersachsen digitalisiert Beantragung des Schwerbehindertenausweises
Meldung Gesundheit 03.08.2022
Niedersachsen digitalisiert die Antragstellung von Schwerbehindertenausweisen und damit verbundene Leistungen nach dem EfA-Prinzip. Berechtigte können diese online und natürlich barrierefrei beantragen.
Menschen, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung eingeschränkt ist, haben Anspruch auf Hilfe und besonderen Schutz. Voraussetzung dafür ist die Feststellung einer Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt eine Person als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Er dient als Nachweis zum Beispiel gegenüber Arbeitgebern, Arbeitsagentur, Finanzamt oder Integrationsamt.
Das Land Niedersachsen ermöglicht es nun Menschen mit Behinderungen, deren Betreuerinnen und Betreuern sowie gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern Leistungen rund um den Schwerbehindertenausweis online zu beantragen. Niedersachsen entwickelt diese Onlineanträge im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), bei der das Land die Federführung für das Themenfeld Gesundheit übernommen hat.
Digitalisierung von drei Antragsstrecken
Das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat insgesamt drei neue Online-Antragsstrecken konzipiert und entwickelt. Digitalisiert wurden der Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen, der Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes (Zusatzdokument für die unentgeltliche Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel oder den Anspruch auf ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer) und der Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. In Niedersachsen fließt der Antrag über eine Schnittstelle direkt in das dahinterliegende Fachverfahren. Das ermöglicht es, ihn medienbruchfrei, also durchgängig digital, zu bearbeiten. In Zusammenarbeit mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) wurde eine Schnittstelle zur Datenübernahme eingerichtet, die auch andere Sozialverbände nutzen können. Sie erleichtert es den Sozialverbänden, Menschen mit Behinderungen beim Antragstellen zu unterstützen.
Quelle: Land Niedersachsen
Barrierefreiheit im Mittelpunkt – Nachnutzungen geplant
Weil die Zielgruppe dieser Anträge besondere Anforderungen und sehr heterogene Beeinträchtigungen hat, spielten Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit bei der Digitalisierung eine besonders wichtige Rolle. Die Onlineanträge sind mobil-optimiert und können damit sowohl vom PC als auch vom Handy oder Tablet aus bearbeitet werden. Die Schweigepflichtentbindung, notwendig beim Antrag auf Feststellung einer Behinderung, können Antragstellende bereits digital per Upload einreichen. Zukünftig ist auch eine volldigitalisierte Schweigepflichtentbindung mithilfe des elektronischen Personalausweises möglich.
Die Online-Anträge sind "Einer für Alle"-Leistungen. Das heißt, alle anderen Bundesländer können sie nachnutzen. Informationsveranstaltungen mit interessierten Ländern haben bereits stattgefunden. Weitere Treffen, um die nächsten Schritte abzustimmen, sind in Planung. Interessierte können sich über gesundheit-digital@it.niedersachsen.de melden.