Jetzt live – Die ersten bergrechtlichen Anträge können online gestellt werden

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Umwelt , Datum: 21.09.2022

Unternehmen können digitale Anträge auf Erteilung der Bergbaukonzessionen "Erlaubnis" zur Aufsuchung und "Bewilligung" zur Gewinnung von bestimmten Bodenschätzen elektronisch auf der Plattform "BergPass" stellen.

Seit dem 1. August können Unternehmen in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein die digitalen Anträge auf Erteilung der Bergbaukonzessionen ("Erlaubnis" zur Aufsuchung und "Bewilligung" zur Gewinnung von bestimmten Bodenschätzen) elektronisch auf der Plattform "BergPass" stellen. Die OZG-Leistung "Bergbau" wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) federführend von Rheinland-Pfalz umgesetzt.

In dem Projekt haben 14 Bundesländer das zentrale Antragsportal "BergPass" für die Bergbehörden gemeinsam erarbeitet. Dieses basiert auf einer gleichnamigen Lösung, die erstmals im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen in Hannover entwickelt wurde und dort zentral betrieben wird. Durch die Digitalisierung sind die komplexen bergrechtlichen Genehmigungsverfahren übersichtlicher und in allen 14 teilnehmenden Ländern einheitlich gestaltet. Bis Ende des Jahres 2022 sollen Unternehmen in allen teilnehmenden Ländern die Anträge auf dem zentralen Portal elektronisch stellen können. Über 30 weitere im Bundesberggesetz verankerte Verwaltungsleistungen, wie die Betriebspläne als zentrale Genehmigungsanträge für Bergbauvorhaben, werden derzeit digitalisiert und sukzessive in den nächsten Monaten online zur Verfügung gestellt. Damit wird der Genehmigungsprozess anwenderfreundlicher und transparenter.

Die digitale Weiterbearbeitung der eingehenden Anträge bei den Bergbehörden in dem Programm "BIS" (Bergbau-Informationssystem) wird parallel programmiert. BIS wurde ursprünglich vom Sächsischen Oberbergamt in Freiberg erarbeitet und wird den an dem Projekt teilnehmenden Ländern zur Verfügung gestellt. Die Kombination aus dem Antragsverfahren "BergPass" und dem Fachverfahren "BIS" sorgt für ein transparenteres und übersichtliches Verfahren für Antragstellende und Behörden, das die Genehmigungsverfahren vereinheitlichen und beschleunigen soll. Die teilnehmenden Länder sind: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Hintergrund

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Bund und Länder haben zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ein arbeitsteiliges Vorgehen nach dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip etabliert. Rheinland-Pfalz hat die Federführung für das Themenfeld Umwelt gemeinsam mit Schleswig-Holstein übernommen und erarbeitet digitale Lösungen für die hierin enthaltenen Verwaltungsleistungen – wie im Bereich Bergbau.

Grafik Antragsplattform BergPass Quelle: https://mwvlw.rlp.de/