Dreijähriges Jubiläum für das Nutzerkonto des Bundes!
Meldung BundID 19.09.2022
Die BundID feiert Geburtstag. Der richtige Anlass, um die vergangenen Jahre Revue passieren zu lassen und in die Zukunft zu blicken.
Es ist mittlerweile drei Jahre her, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat das Nutzerkonto des Bundes, genannt BundID, Bürgerinnen und Bürgern sowie ursprünglich auch Organisationen zur Verfügung gestellt hat. Ziel war es, die BundID als zentrale Komponente zur Authentifizierung und Identifizierung gegenüber Behörden zu etablieren. Nutzenden wird mit der BundID ermöglicht, Verwaltungsleistungen sicher und bequem online zu beantragen.
Die Anfänge: Erste angebundene Leistungen und Funktionen
Bereits in der Anfangsphase der BundID lag der Schwerpunkt darauf, schnell einen Mehrwert für Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen. Die ersten Online-Dienste wurden dementsprechend bereits Mitte 2020 an die BundID angebunden. Ab diesem Zeitpunkt konnte das Nutzerkonto des Bundes zur Beantragung digitaler Verwaltungsleistungen genutzt werden. Die ersten nutzbaren Leistungen waren die Corona Überbrückungshilfen und ElterngeldDigital.
Zusätzlich zu den Leistungen wurden für Nutzende schnellstmöglich ein Postkorb und verschiedene Zugangsarten bereitgestellt. Als Identifizierungsmittel können Bürgerinnen und Bürger eine Benutzername-Passwort-Kombination, ein ELSTER-Zertifikat, sowie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für Unionsbürger verwenden. Nutzenden ist es demnach möglich, sich mit einer Basisregistrierung und auf den gesetzlich vorgeschriebenen Vertrauensniveaus "substantiell" und "hoch" im Nutzerkonto des Bundes zu identifizieren.
Die eIDAS-Konformität wurde im Dezember 2020 erreicht und ermöglichte die Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern aus den EU-Mitgliedstaaten, die ihrerseits eIDAS bereits unterstützen. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben somit die Möglichkeit, sich mit einem eIDAS-notifizierten Identifikationsmittel über das Nutzerkonto des Bundes anzumelden, um Online-Verwaltungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen. Im OZG-Umfeld war die BundID das erste eIDAS-konforme Nutzerkonto.
Darüber hinaus kann die BundID seit Frühsommer 2021 als eines der ersten Servicekonten in Deutschland auch interoperabel genutzt werden. Neben den ersten "Einer für Alle"-Diensten konnte vergangenes Jahr mit der Stadt Fürth die erste Kommune erfolgreich an das Nutzerkonto des Bundes angebunden werden.
Seit Sommer 2021 erfüllt die BundID alle gesetzlichen Mindestanforderungen, die das Onlinezugangsgesetz (OZG) an Servicekonten stellt. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen reagierte das Projekt zusätzlich auf das aktuelle Weltgeschehen und stellte im Mai 2022 die BundID auf Ukrainisch und Russisch für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer zur Verfügung.
Ein Ausblick: Neues Design und ein zentrales Postfach
Auch zahlreiche angebundene Online-Dienste und über 200.000 angelegte Nutzeraccounts später, arbeitet das Projektteam stetig an der Weiterentwicklung der BundID. So ist gleich zu Beginn des kommenden Jahres ein Design-Relaunch geplant, um die Nutzerfreundlichkeit zu optimieren.
Zudem wird die BundID 2023 um das Zentrale Bügerpostfach erweitert. Demnach soll der BundID-Postkorb durch ein Zentrales Bürgerpostfach ersetzt werden, um weitere Funktionalitäten, wie zum Beispiel die Interoperabilität des Postfaches oder die Nachnutzung für Bundesländer, zu ermöglichen.