Hamburg setzt zwölf unternehmensbezogene Onlinedienste produktiv

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Unternehmensführung & -entwicklung , Datum: 15.09.2022

Mit den Go-lives im Sommer schließt das Themenfeld "Unternehmensführung &-entwicklung" die Phase der Referenzimplementierung für vier weitere Umsetzungsprojekte ab.

Ob zeitlich begrenzte Straßensondernutzungen, Genehmigungen zur Durchführung diverser Veranstaltungen oder die Erlaubnis, ein Feuerwerk im Rahmen eines Großevents abzubrennen: In einem ereignisreichen Sommer gelang es der Freien und Hansestadt Hamburg, insgesamt zwölf Onlinedienste aus dem Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung im Stadtstaat auszurollen. Die Onlinedienste, die Hamburg nach dem Prinzip "Einer für Alle"(EfA) künftig auch einer breiten Nachnutzungsallianz zur Verfügung stellt, bieten Arbeitgebern und Unternehmen die Möglichkeit, eine Vielzahl von Verwaltungskontakten einfach und bequem digital zu erledigen. Mit den Go-lives schließt Hamburg darüber hinaus den zweiten Meilenstein – die Referenzimplementierung – für insgesamt vier Umsetzungsprojekte, die der Bund im Rahmen des Konjunkturpakets finanziell fördert, erfolgreich ab. Zugleich leitet die Produktivsetzung der Onlinedienste die wichtigste Phase ein, die das "Einer für Alle"-Prinzip vorsieht: das Ausrollen der Onlinedienste in andere, an einer Nachnutzung interessierte Bundesländer.

Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei: „Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist noch nicht zu Ende, aber mit dem fristgerechten Abschluss zahlreicher OZG-Umsetzungsprojekte erreicht Hamburg ein wesentliches Etappenziel. Gemeinsam mit unseren Partnern in Bund und Ländern wollen wir die digitale Transformation jetzt weiter vorantreiben. Dabei bleiben die Bedürfnisse von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen im Mittelpunkt.”

 Christian Pfromm, Chief Digital Officer (CDO) der Freien und Hansestadt Hamburg: „Hamburg hat sehr früh damit begonnen, eine bürgerorientierte Digitalstrategie zu entwickeln, Know-how in der Verwaltung aufzubauen und länderübergreifende Allianzen zu unterstützen. Das zahlt sich jetzt aus, denn Digitalisierung kann nur als nachhaltig angelegte Gemeinschaftsaufgabe funktionieren.”

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgeber

Bereits seit Sommeranfang können Arbeitgeber und Unternehmen in Hamburg Hilfen und Förderungen online beantragen, wenn sie schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte beschäftigen. Dies betrifft unter anderem Investitionskosten, die bei der Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes entstehen, beispielsweise für Maschinen oder Büroausstattung. Außerdem bietet der Onlinedienst die Möglichkeit, einen Termin für eine individuelle Beratung anzufragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags und die Bewilligung von Förderungen sind in der Regel die Integrationsämter. Der Onlinedienst ist Teil des Umsetzungsprojektes "Hilfe und Förderung für Menschen mit Behinderung an Arbeitgeber" und soll bis Ende des Jahres 2022 bundesweit nachnutzbar sein.

Die Straßensondernutzung

Öffentliche Straßen können in bestimmten Fällen auch anders genutzt werden als nur für den Verkehr. So können Straßen und öffentliche Flächen für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies betrifft beispielsweise Umzüge, Bauarbeiten oder die gastronomische Nutzung von Außenbereichen. Der Onlinedienst, mit dem die Sondernutzung von öffentlichem Raum digital beantragt werden kann, steht Unternehmen in Hamburg zur Verfügung. Er ist Teil des EfA-Umsetzungsprojektes "Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkungen".

Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

Über gleich zwei Onlinedienste können mittlerweile in Hamburg Ausnahmegenehmigungen für die Zündung eines Feuerwerks beantragt werden. Grundsätzlich ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerhalb der Silvesterzeit nicht gestattet. Fachkundige Personen mit Befähigungsnachweis oder einer amtlichen Erlaubnis dürfen Feuerwerke unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb dieser Zeit abbrennen. Feuerwerke werden auch im Rahmen von Bühnenauftritten oder bei der Film- und Fernsehproduktion genutzt. Für diese sogenannten "Theaterfeuerwerke" ist eine Genehmigung erforderlich – mit zahlreichen Nachweispflichten wie beispielsweise einem Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz oder Dokumenten zur Ortsbeschreibung. Beide Arten der Feuerwerke, das Groß- und das Theaterfeuerwerk, können nun online in Hamburg beantragt werden.

Großprojekt "Veranstaltungen"

Das Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen" ist eines von zwei Hamburger Großprojekten aus dem Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung und beinhaltet insgesamt drei OZG-Leistungen: "Antrag auf Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen", "Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe" sowie "Veranstaltungserlaubnis". Mit dem Abschluss der Referenzimplementierungsphase gelang es Hamburg, sechs Onlinedienste im Stadtstaat auszurollen. Diese ermöglichen es, für bestimmte Veranstaltungen Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Stelle digital zu beantragen. Der enge Zeitplan und die schiere Dichte an umsetzungsrelevanten Verwaltungsleistungen machte die Fertigstellung der Onlinedienste zu einer großen Herausforderung, die Hamburg erfolgreich meisterte. Mit dem Abschluss des zweiten Meilensteins fokussiert sich Hamburg nun auf eine bundesweite Bereitstellung der Dienste nach dem EfA-Prinzip bis Ende 2022. Ein Überblick zu den im Stadtstaat produktiven Onlinediensten aus dem Bereich Veranstaltungen ist auf dem Marktplatz der Nachnutzung zu finden.

Schulungen und Zertifizierungen zur Luftsicherheit

Auch im Umsetzungsprojekt "Zugangsberechtigung zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen" verbucht Hamburg einen Go-live für einen Onlinedienst. Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann in Hamburg über den Onlinedienst "Schulungen und Zertifizierungen zur Luftsicherheit" digital mit der Luftsicherheitsbehörde zusammenarbeiten, Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen.

Einen weiteren Onlinedienst, der es Flughafenbetreibern und Sicherheitsunternehmen ermöglicht, Zuverlässigkeits­überprüfungen und Zugangsberechtigungen für ihr Flughafenpersonal online zu beantragen, konnte die Freie und Hansestadt Hamburg Anfang September 2022 produktiv setzen. Zum selben Zeitpunkt fand auch der zweite Meilenstein, der derzeit in Prüfung durch das Themenfeld federführende Wirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) ist, des Umsetzungsprojektes seinen Abschluss.

Positive Bilanz auf dem Weg zur OZG-Umsetzung

Zwölf Onlinedienste produktiv, vier von sechs Umsetzungsprojekte mit dem Abschluss der Referenzimplementierung: Die "Sommerpause" entfiel in diesem Jahr für die Freie und Hansestadt Hamburg, stattdessen hat sie ein starkes Zeichen für die OZG-Umsetzung im Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung gesetzt. Die harte Arbeit trägt schon jetzt große Früchte und ist beste Voraussetzung dafür, in den kommenden Wochen und Monaten zahlreiche Länder und Kommunen für eine gemeinsame Nutzung der Onlinedienste zu gewinnen.

Weitere Informationen unter www.digital.hamburg.de.

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