Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes
Meldung digitale Verwaltung 31.01.2023
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes vorgelegt.
Seit dem Frühjahr 2022 arbeiten Bund und Länder gemeinsam an der Weiterentwicklung des 2017 erlassenen Onlinezugangsgesetzes (OZG). Der nun vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vorgelegte "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften" (OZGÄndG) soll den rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung vorgeben. Anhand der bisherigen Erfahrungen aus der OZG-Umsetzung wird die Verwaltungsdigitalisierung hierbei als Daueraufgabe verstanden.
Ziel des Referentenentwurfs ist die einfache und medienbruchfreie Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Dabei knüpft der Referentenentwurf an die bisherigen Erfahrungen aus der OZG-Umsetzung an: Insbesondere die Bund-Länder-Zusammenarbeit, wie sie bei der Bereitstellung von einheitlichen Basisdiensten oder mit der Nachnutzung von Onlinediensten nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) zum Tragen kommt, soll verstetigt werden.
Verwaltungsprozesse sollen weiter vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem soll eine medienbruchfreie Kommunikation entlang des gesamten Verwaltungsprozesses ermöglicht werden. Nicht zuletzt nimmt der Entwurf auch die Ziele der Registermodernisierung , die unter anderem Nachweispflichten durch Datenaustauschverfahren vereinfachen will, in den Blick.
Der Referentenentwurf sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- die Streichung der OZG-Umsetzungsfrist: Verwaltungsdigitalisierung ist eine Daueraufgabe. Die Verpflichtung, Verwaltungsleistungen digital anzubieten, gilt sofort und trifft alle zuständigen Behörden in Deutschland.
- die Bereitstellung zentraler Basisdienste wie Nutzerkonto und Postfach
- die Regelung der Grundsätze der elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen, einschließlich einer vereinfachten Authentifizierung für Bürgerinnen und Bürger sowie für juristische Personen
- die stärkere Berücksichtigung der Belange von Kommunen
- Verbindlichkeit für das einheitliche Organisationskonto
- die Regelung des Once-Only-Prinzips: damit soll gewährleistet werden, dass Bürgerinnen und Bürger Nachweise auf elektronischem Wege nur einmal erbringen müssen
- die Sicherstellung von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit
Der Entwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Verbändestellungnahmen wurden angefordert. Die Stellungnahmen können hier öffentlich eingesehen werden.