Positive Bilanz im Themenfeld Familie & Kind: Bremen digitalisiert wichtige Familienleistungen
Meldung Familie & Kind 11.01.2023
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Geburt: Das Themenfeld Familie & Kind entwickelt gesellschaftlich relevante Onlinedienste. Hier gibt es die Bilanz inklusive Ausblick zum Jahresende.
Bürgerinnen und Bürger, die Familienleistungen beantragen, befinden sich meist in einer turbulenten Lebenslage. Vor der Geburt eines Kindes oder während eines emotionalen Sorgerechtsstreits bleibt nicht viel Zeit für Behördengänge und zum Aktenwälzen. Die Onlinedienste der Freien Hansestadt Bremen erleichtern besonders Familien eine Vielzahl von Verwaltungsangelegenheiten.
"SmartGov made in Bremen"
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen. Bremen entwickelt in diesem Kontext seit 2017 federführend Leistungen im Themenfeld Familie & Kind. Auf Bundesebene wird das Themenfeld durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet.
Staatsrat Dr. Martin Hagen, der das Themenfeld verantwortet, zieht eine Bilanz zum Jahresende und gibt einen Ausblick auf 2023:
"Die Bremer Onlinedienste für Familienleistungen verbinden auf smarte Weise rechtliche Grundlagen und neueste Technologien. Das macht Anträge und deren Bearbeitung effizienter. Eine Vielzahl der Onlinedienste ist bereits online geschaltet und spätestens im ersten Quartal 2023 sind alle Onlinedienste des Themenfelds Familie & Kind entwickelt. Wir stellen die Dienste allen anderen Bundesländern und damit den Bürgerinnen und Bürgern bundesweit zur Verfügung. Mit unserem "SmartGov made in Bremen" schaffen wir so den Sockel für die soziale Digitalisierung in ganz Deutschland."
Wie gesellschaftlich relevant und bundesweit bedeutsam die Verantwortungsbereiche des Themenfelds Familie & Kind sind, zeigen folgende Einblicke in die Bremer Digitalisierungsprojekte:
Ein früher Erfolg: "Unterhaltsvorschuss Online" (UVO)
Kinder von Alleinerziehenden haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht vollständig oder gar nicht zahlt. Den Antrag können betroffene Alleinerziehende bei der jeweiligen kommunalen Unterhaltsvorschussstelle, die in der Regel beim Jugendamt angesiedelt ist, stellen.
Bereits im Frühjahr 2022 hat Bremen mit UVO einen der ersten kommunalen Onlinedienste nach dem Prinzip Einer-für-Alle (EfA) gelauncht. Alleinerziehende im Zuständigkeitsbereich von 16 Unterhaltsvorschussstellen in Deutschland können den Antragsprozess für Unterhaltsvorschuss komplett online durchführen. Weitere acht Unterhaltsvorschussstellen sind bereits technisch angebunden und arbeiten aktiv an der Veröffentlichung des Dienstes auf ihrer Webseite. UVO wird nun in 13 Bundesländern auf kommunaler Ebene ausgerollt. Schrittweise steht der Dienst danach auch weiteren Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland zur Verfügung.
Schnelle Anträge für eine relevante Leistung: "Kinderwunsch Online"
Seit dem Jahr 2022 fördert das Land Bremen Kinderwunschbehandlungen mit einer Besonderheit: Nicht nur heterosexuelle Paare, sondern auch gleichgeschlechtliche und diverse Paare können in Bremen eine finanzielle Förderung erhalten.
Ob ein Paar förderfähig ist, prüft die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz aufgrund eines Bewilligungsantrages und anhand von Nachweisen. Nach der Behandlung folgt ein Auszahlungsantrag, mit dem Paare die entstandenen Kosten belegen und die Auszahlung beantragen. Beide Anträge können Bremerinnen und Bremer mit dem Onlinedienst Kinderwunsch Online digital erledigen.
Die Leistung ist gefragt: Erst kürzlich stellte die Freie Hansestadt Bremen weitere 19.000 Euro zur Verfügung, um auch 2022 noch alle Anträge bearbeiten zu können. Mit dem neuen Onlinedienst können Bürgerinnen und Bürger nun einfacher Anträge stellen.
Once-Only-Durchbruch: "ELFE" (Einfach Leistungen für Eltern – Kombinierte Familienleistungen)
Seit März 2022 können Bremerinnen und Bremer unter bestimmten Voraussetzungen mit "ELFE" ihren Elterngeldantrag stellen, Kindergeld beantragen, den Namen des Kindes bestimmen und Geburtsurkunden beantragen. Bremen hat mit "ELFE" erstmals die Möglichkeit geschaffen, Leistungen nach dem Once-Only-Prinzip anzubieten. Demnach müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Dokumente nicht mehr selbst anfordern und zu den Behörden bringen. Die zuständigen Stellen tauschen die Nachweise und Formulare stattdessen automatisch digital aus.
Erfolgreiche Länderkooperation mit Hessen: "Ehe-Online"
Dass das EfA-Prinzip funktioniert, zeigen die Onlinedienste im Kontext der Eheschließung. Bremen schloss hierfür eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Hessen, welches die Umsetzung übernahm. Bürgerinnen und Bürger der hessischen Kommunen Bad Homburg und Wiesbaden können daher die Anträge für diese Verwaltungsleistungen nun erstmals digital stellen. Beispielsweise können Paare, die bereits in Deutschland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, die Ausstellung der Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde in Wiesbaden online beantragen. Und in Bad Homburg lässt sich die Anmeldung der Eheschließung samt Terminwahl digital durchführen.
Bremer Onlinedienste schaffen mehr Zeit für Menschen in ganz Deutschland
Insgesamt verantwortet das Themenfeld Familie & Kind 21 verschiedene OZG-Verwaltungsleistungen. Mit den neuen Familienleistungen, die schrittweise in anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitstehen, legt Bremen die Grundlage für eine schnelle Antragstellung und eine effiziente Bearbeitung in den Behörden. Durch Digitalisierung schafft Bremen so mehr Zeit für Menschen in ganz Deutschland.
Das Themenfeld Familie & Kind
Im Themenfeld Familie & Kind dreht sich alles um die Digitalisierung von Familienleistungen – von der Beantragung von Unterhaltsvorschuss bis zur Ausstellung der Heiratsurkunde. Insgesamt umfasst das Themenfeld, das federführend von Bremen geleitet wird, neun Umsetzungsprojekte, die 21 verschiedene OZG-Verwaltungsleistungen digitalisieren.
Zentral ist dabei das Prinzip "Einer-für-Alle" (EfA). Mithilfe des EfA-Prinzips digitalisiert jedes Land die Verwaltungsleistungen so, dass andere Länder sie nachnutzen können und den Onlineprozess nicht noch mal selbst entwickeln müssen. Das heißt, ein digitaler Antragsprozess wird nicht 16 Mal in jedem Land und 11.000 Mal in jeder Kommune einzeln entwickelt, sondern eben nur einmal – das spart Zeit, Ressourcen und Kosten.