BundID nutzen innerhalb von 12 Monaten rund 300.000 Personen mehr
Meldung BundID 22.02.2023
Während Studierende, Schülerinnen und Schüler mit dem Anlegen einer eigenen BundID die Voraussetzungen dafür schaffen, die Einmalzahlung gemäß EPPSG beantragen zu können, wechselt mit Nordrhein-Westfalen gerade das sechste Bundesland zum Nutzerkonto Bund.
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger richten sich in diesen Tagen eine BundID ein. Am 22. Februar 2023 sind über 407.000 BundID registriert, über 150.000 sind neu seit Ende Januar 2023 hinzugekommen. Etwa ein Drittel der Nutzenden hat den Online-Ausweis für die Registrierung verwendet.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat geht davon aus, dass vor allem zwei Entwicklungen für diesen deutlichen Zuwachs sorgen.
Nordrhein-Westfalen wechselt zum Nutzerkonto des Bundes
Nordrhein-Westfalen geht in Einklang mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt und sprach sich als sechstes Land offiziell Anfang Februar für den Umstieg auf die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, aus. In der Konsequenz wird das Servicekonto.NRW nicht weiterentwickelt und die BundID wird als Nutzerkonto in NRW etabliert.
Dass Digitalisierung vernetztes Handeln und ganzheitliches Denken bedeutet und kein Selbstzweck sein darf, wie Ina Scharrenbach (Digitalministerin des Landes NRW) die Beweggründe für den Wechsel auf die BundID durch NRW in der Pressemitteilung erklärte, deckt sich mit der Überzeugung von Ernst Bürger (Leiter der Abteilung "Digitale Verwaltung; Steuerung OZG" im BMI): "Digitalisierung ist Coworking."
Mit der Entscheidung für die BundID wechselt das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland zum Nutzerkonto des Bundes. Bereits seit Anfang 2023 ist es möglich, sich mit dem Nutzerkonto des Bundes auf der zentralen Plattform der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen anzumelden. Künftig sollen weitere Plattformen des Landes und Verwaltungsleistungen in NRW folgen.
Quelle: BundID Design Prototyp
Antrag auf Einmalzahlung erfolgt mit BundID
Studierende sowie Schülerinnen und Schüler bereiten sich gemäß einer Anfang Februar veröffentlichten Empfehlung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung darauf vor, ihren Antrag auf Einmalzahlung der 200 Euro gemäß EPPSG zu stellen.
Am 15. Februar haben Bund und Länder gemeinsam die digitale Plattform www.einmalzahlung200.de bereitgestellt. Auf der Internetseite wird detailliert erläutert, wer anspruchsberechtigt ist und wie die Antragstellung mit der BundID funktioniert. Seit der Live-Schaltung der digitalen Plattform sind knapp 112.000 BundID hinzugekommen, das sind 74 Prozent des Zuwachses seit dem 30. Januar 2023.
Die Einmalzahlung wird im OZG-Themenfeld Bildung umgesetzt. Federführer im Bund ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung, federführendes Land ist Sachsen-Anhalt.
Design-Relaunch für die BundID im März 2023
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hofft, dass die Erfahrung der Nutzerinnen und Nutzer der BundID so positiv ist, dass sie für weitere Interaktionen mit der Verwaltung ebenfalls die BundID nutzen, die inzwischen in über 51 Onlinedienste und Portale integriert ist.
Für die weitere Verbesserung der Nutzendenerfahrung wird derzeit ein umfassender Design-Relaunch vorbereitet. Das neue Release wird voraussichtlich am 9. März 2023 bereitgestellt. Zudem wird das zentrale Bürgerpostfach in der ersten Jahreshälfte live gehen.