Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung stehen online zur Verfügung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: BMAS , Datum: 11.05.2023

Von der Anmeldung bis zur Unfallmeldung: Mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden seit dem Jahreswechsel auch online angeboten.

Einen Arbeitsunfall anzeigen, ein Unternehmen an- oder abmelden – seit dem Jahreswechsel stehen mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auch online zur Verfügung. Darüber informiert der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Unter www.serviceportal-unfallversicherunguv.dguv.de können Versicherte und Unternehmen ihre Anliegen zeit- und ortsunabhängig erledigen. Sie werden über das Portal an ihren zuständigen Unfallversicherungsträger weitergleitet. Auch über das Bundesportal (www.bund.de) bzw. den Portalverbund können Versicherte und Unternehmen die Serviceleistungen abrufen.

Screenshot der Startseite des Serviceportals der gesetzlichen Unfallversicherung Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Je nach Leistung und gewähltem Kommunikationsweg müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer identifizieren oder elektronisch ausweisen. Dies können sie über die sicheren Angebote des Bundes erledigen: Versicherte über die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, Unternehmen über das einheitliche Organisationskonto "Mein Unternehmenskonto". Auch die Nutzerkonten der Länder können im Serviceportal ausgewählt werden.

Über die Nutzerkonten können Antragstellende die ggf. erforderliche Authentifizierung vornehmen. Zudem können Daten hinterlegt werden, die anschließend in verschiedene Formulare übernommen werden. Bescheide und Mitteilungen werden digital an das Postfach zugestellt. Daneben ist in vielen Fällen eine einmalige Authentifizierung über einen "Gastzugang" (temporärer Login) möglich, wobei kein permanentes Nutzerkonto inklusive Postfach angelegt wird. Anmeldungen über Nutzerkonten der Länder werden aus technischen Gründen derzeit wie ein "Gastzugang" behandelt.

Mit der Digitalisierung ihrer Leistungen setzt die gesetzliche Unfallversicherung Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um. Die digitalen Services sind ein zusätzliches Angebot, die bisherigen Kommunikationswege für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben erhalten.