Digitaler Informationsaustausch der Behörden: Neue Verfahrensbeschreibung für das DVDV
Meldung BMI 26.04.2023
Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ermöglicht es E-Government-Anwendungen, sicher und rechtskonform Daten auszutauschen. Nun liegt eine neue Verfahrensbeschreibung vor.
Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist eine fach- und verwaltungsübergreifende Infrastrukturkomponente des E-Government in Deutschland. Es bildet eine Basis für den Datenaustausch verschiedener Fachverfahren im deutschen Verwaltungsraum und hat damit die Funktion einer zentralen Registrierungsstelle für Onlinedienste der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.
Seit März 2023 hat das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) eine neue Verfahrensbeschreibung. Die Verfahrensbeschreibung wurde mit der Version 2.0 grundlegend überarbeitet. Sie bietet einen sowohl umfassenden als auch kompakten Überblick zum Aufbau und der Nutzung des DVDV. Die Verfahrensbeschreibung beachtet hierbei die im Jahr 2019 erfolgte vollständige Modernisierung der Codebasis sowie die funktionale Erweiterung des Verzeichnisses. Sie geht außerdem auf aktuelle und kommende Anforderungen in der digitalen Verwaltung ein, die das DVDV betreffen. Dazu zählen das Onlinezugangsgesetz (OZG), die Registermodernisierung (RegMod), die Single Digital Gateway (SDG) und das Once-Only-Principle (OOP).
Das DVDV nahm bereits 2007 seinen operativen Betrieb auf und ist seit 2010 ein Projekt des IT-Planungsrats. Die Federführung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) inne. Das DVDV gibt eine Auskunft über technische Parameter, die zur Nutzung von Onlinediensten notwendig sind. Es erfüllt somit eine analoge Funktion wie der Domain Name Service (DNS) im Internet oder eine Auskunft zu Telefonnummern. Auskunftssuchende und Nutzende des DVDV sind in der Regel keine natürlichen Personen, sondern Applikationen (sogenannte Fachverfahren). Das DVDV leistet somit einen Beitrag zum Aufbau von rechtsverbindlicher und rechtssicherer Kommunikation zwischen Behörden über die vorhandenen Fachverfahren auf digitalem Weg.