Die 200 € Einmalzahlung – Bereits über zwei Millionen digitale Anträge
Meldung Bildung 12.04.2023
Über 2 Millionen der anspruchsberechtigten Studierenden, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler haben bereits die Einmalzahlung von 200 Euro digital beantragt.
Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Studierende sowie (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler von gestiegenen Energiekosten. Diese Maßnahme der Koalition, beschlossen im September 2022 im Rahmen des dritten Entlastungspakets, ist bereits bei über 50 Prozent der Anspruchsberechtigten auf dem Konto angekommen. Mittlerweile haben über zwei Millionen Personen ihren Antrag digital eingereicht. Die Bewilligung erfolgt in der Regel kurz nach der Antragstellung.
Komplexe Ausgangslage
Dabei waren die Voraussetzungen für das Vorhaben alles andere als trivial. Anspruchsberechtigt für die Direktauszahlung sind mehr als 3,5 Millionen Personen, die am 1. Dezember 2022 an rund 4.500 unterschiedlichen Ausbildungsstätten in ganz Deutschland eingeschrieben waren. Ein Register mit den Daten der Studierenden bzw. (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler existiert weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Auch die Ausbildungsstätten kennen in der Regel die aktuelle Kontoverbindung dieser Personen nicht. Hinzu kommt, dass die technischen Voraussetzungen in den Ausbildungsstätten stark variieren: von etablierten Campus-Management-Systemen an großen Hochschulen bis hin zu Excel-basierten Datenbanken in kleineren Berufsfachschulen. Eine einheitliche Auszahlung über die Ausbildungsstätten selbst war daher keine Option.
Um alle Beteiligten vor dem hohen Aufwand für die Abwicklung der Auszahlung zu bewahren, setzten Bund und Länder auf ein einheitliches digitales Verfahren mit hohem Automatisierungsgrad. Mit diesem Ziel verständigten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Länder auf einheitliche Prozesse, die in 16 Landesverordnungen und einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung rechtlich verankert sind.
Umsetzung in Rekordzeit
Das Land Sachsen-Anhalt, Federführer auf Seiten der Länder für den Bereich Bildung, hat dafür mit Unterstützung des BMBF im Rekordtempo eine Ende-zu-Ende Plattform für Registrierung, Antragstellung und Auszahlung umgesetzt und nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) allen Ländern zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt. Die Besonderheit: Nicht nur die digitale Antragstellung, sondern auch der Prüfprozess und die Auszahlung erfolgen mithilfe der gemeinsamen Plattform in einheitlichen Landes-Fachverfahren. Die Auszahlung erfolgt zentral über die Bundeskasse.
Ab dem 28. Februar 2023 - gerade einmal zehn Wochen nachdem das Bundesgesetz in Kraft getreten war - konnten die ersten Antragsberechtigten in einer Pilotphase die Einmalzahlung beantragen.
Um den Antrag stellen zu können, erhalten die Berechtigten einen Zugangscode von ihrer Ausbildungsstätte, den sie bei der Anmeldung eingeben müssen. Der Antrag selbst ist in nur wenigen Minuten ausgefüllt und digital abgeschickt. Bis zum 30. September 2023 können Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro online beantragen.
Bereits im Februar 2023 haben Bund und Länder mit einer gemeinsamen Informationskampagne und einer eigenen Website über den Antragsprozess und vorbereitende Schritte informiert. Seitdem ist auch die Anzahl der BundID-Konten kontinuierlich gestiegen.
BundID als sicheres Identifizierungsmittel
Das Verfahren sieht die Registrierung über die BundID für alle Antragstellenden vor. Die Nutzung der Basiskomponente ermöglicht die schnelle Umsetzung einer sicheren Identifizierung. Die Anspruchsberechtigten weisen ihre Identität entweder mit der in der BundID integrierten Online-Ausweisfunktion, dem ELSTER-Zertifikat oder einer Identifizierung durch die Ausbildungsstätte mit Vergabe einer PIN nach.
Pünktlich zum Start des bundesweiten digitalen Antragsverfahrens am 15. März 2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auch das neue nutzerfreundlichere Design der BundID umgesetzt. Nutzerinnen und Nutzer können ihre BundID neben der Beantragung der Einmalzahlung auch für die Beantragung weiterer Verwaltungsleistungen wie zum Beispiel "BAföGdigital" oder zum Anlegen eines neuen Bankkontos nutzen.
Nachnutzung als Erfolgsfaktor
Das Verfahren setzt neue Maßstäbe in der Verwaltungsdigitalisierung: Noch nie zuvor wurden in einem digitalen Antragsprozess so viele Einzelsummen innerhalb so kurzer Zeit ausgezahlt - innerhalb von drei Wochen 400 Millionen Euro an 2 Millionen Berechtigte.
Bei der Umsetzung der Plattform konnte Sachsen-Anhalt an Erfahrungen und Komponenten aus den Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen anschließen. Die Nachnutzung der so entstandenen Infrastruktur, Konzepte und Vorgehensweisen für weitere digitale Verwaltungsverfahren ist somit möglich.