Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für den Arztberuf – Go-live in weiteren Pilotländern

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bildung , Datum: 23.05.2023

Im Gesundheitswesen ist der Fachkräftemangel stark zu spüren. Der digitale Antrag auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation als Ärztin oder Arzt in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unterstützt den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt.

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) federführend den Online-Dienst „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ aus dem Themenfeld "Bildung" nach dem "Einer für Alle" (EfA) - Prinzip entwickelt. Mit dem Online-Dienst wird das Ziel verfolgt eine einheitliche Lösung sowie einen zentralen Onlinezugang für alle Anerkennungsverfahren zu schaffen. Bereits jetzt haben zwölf Länder Interesse an einer Nachnutzung bekundet. Die Entwicklung ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger auch digital anzubieten.

Clemens Hoch, Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz
„Wir können ab sofort noch effizienter ausländische Ärztinnen und Ärzte gewinnen und treten damit dem Fachkräftemangel entgegen.“

Clemens Hoch, Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz

„Ich freue mich sehr, dass mit dieser digitalen Lösung sowohl der Einstieg von Fachkräften aus allen Teilen der Welt in den deutschen Arbeitsmarkt als auch die Prozesse für lokale Behörden vereinfacht werden. Somit können wir ab sofort noch effizienter ausländische Ärztinnen und Ärzte gewinnen und treten damit dem Fachkräftemangel entgegen.“, so Clemens Hoch, Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz.

Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland, die in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein praktizieren möchten, können ab sofort die Anerkennung ihrer im Ausland erreichten Berufsabschlüsse digital beantragen. Dies war bislang nur in Nordrhein-Westfalen möglich. Das dortige Arbeitsministerium startet nun den länderübergreifenden Rollout der digitalen Antragsstellung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen des OZG. Ein wichtiger Meilenstein wurde durch den Beginn des Rollouts in der Verwaltungsdigitalisierung von Anerkennungsverfahren erreicht. Die Antragsstellung ist unabhängig davon möglich, ob sich die Fachkräfte bereits in Deutschland oder im Ausland befinden und ob sie ihre Qualifikation in der Europäischen Union oder in einem Drittstaat erreicht haben.

Screenshot des Onlinedienstes "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" für Ärztinnen und Ärzte Quelle: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php Screenshot des Onlinedienstes "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" für Ärztinnen und Ärzte

„Gut qualifizierte Fachkräfte sind das Kapital unseres Landes. Der Anschluss weiterer Behörden an den Antragsservice zeigt, dass das vom Bund finanzierte Projekt nun erfolgreich ausgerollt werden kann. Fachkräfte aus dem In- und Ausland können damit ein einheitliches, zentrales und digitales Antragsverfahren nutzen, ohne sich tiefer mit Verwaltungszuständigkeiten auseinanderzusetzen. Die Digitalisierung bietet hier erhebliche Chancen – sie muss nun auch konsequent fortgeführt werden. Der Bund unterstützt das Projekt in diesem Jahr mit weiteren sieben Millionen Euro.“, sagt Jens Brandenburg, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte mit einem ausländischen Berufsabschluss können ihren Antrag digital über das Portal „Anerkennung in Deutschland“ stellen. Auf diesem Portal finden sich umfangreiche und zielgruppengerechte Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie bundesweite Beratungsangebote. Dadurch wird der Prozess von der Erstinformation bis zum Absenden des Antrags nutzerzentriert gestaltet. Die Seite ist zudem in elf Sprachen übersetzt.

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