Themenfeld Familie & Kind: Bremen digitalisiert weitere Familienleistungen
Meldung Familie & Kind 31.05.2023
Die Onlinedienste "Beistandschaft Online" und "Hilfen zur Erziehung Online" erleichtern Familien den Zugang zu wichtigen Hilfen und reduzieren zugleich Arbeits- und Verwaltungsaufwände für die Ämter.
Eltern und Alleinerziehende stehen täglich vor großen Herausforderungen. Wenn sie diese nicht mehr selbstständig bewältigen können, kann das Jugendamt eine wichtige Stütze sein – beispielsweise durch die Leistungen der Beistandschaft und den Hilfen zur Erziehung.
Beide Leistungen sind mit einer sehr umfangreichen Beratung verbunden und bringen einen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand für Mitarbeitende in Jugendämtern mit sich. Die Digitalisierung kann an dieser Stelle unterstützen. Von den neuen Onlinediensten "Beistandschaft Online" und "Hilfen zur Erziehung Online" aus dem Bremer Themenfeld Familie & Kind profitieren Mütter, Väter und Kinder sowie die Ämter.
Leichter Zugang zu Informationen und den Online-Angeboten des Jugendamtes
Eltern können mit den Onlinediensten erste Schritte einfach online erledigen: Mit dem Schnellcheck bei "Beistandschaft Online" lässt sich zum Beispiel prüfen, ob die Voraussetzungen für die Leistungen erfüllt sind. Die Informationen rund um die Leistungen sind übersichtlich und bürgernah. Zudem können Interessierte auch den Beratungstermin niedrigschwellig online vereinbaren. Der erste Kontakt ist so schnell hergestellt und der erhebliche Aufwand durch die Koordination in den Jugendämtern entfällt. Bei dem Onlinedienst "Hilfen zur Erziehung Online" wird vor der eigentlichen Antragstellung weiterhin ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort stehen, damit das Jugendamt die familiäre Situation und den Anspruch auf die Leistungen beurteilen kann. Auf den Seiten der Onlinedienste werden zudem viele allgemeine Informationen zum Jugendamt und den Leistungen in bürgernaher Sprache bereitgestellt.
"Durch die Onlinedienste können Mitarbeitende den Fokus weg von Koordinationsaufgaben hin zur persönlichen Beratung von Eltern legen. Dass die Onlinedienste in der Praxis gut ankommen werden, weiß ich von meinem persönlichen Austausch mit Fachexpertinnen und -experten in den Ämtern. Mit dem neuen Angebot haben Jugendämter die Chance, wieder als die bürgernahen und persönlichen Institutionen wahrgenommen zu werden, die sie sind."
, erklärt Tim Baumann, Leistungsverantwortlicher im Themenfeld Familie & Kind
Voraussetzungen und Funktionen im Überblick
Die Hilfen zur Erziehung können Eltern und Sorgeberechtigte beantragen, die mit einer Situation in der Familie überfordert sind und Unterstützung benötigen. Nach einer ersten Kontaktaufnahme über den Onlinedienst berät das Jugendamt die Familien in persönlichen Gesprächen und bietet Hilfen an. Das Kindeswohl steht hierbei an erster Stelle. Der Onlinedienst "Hilfen zur Erziehung Online" ermöglicht Eltern:
- den Erstkontakt mit dem Jugendamt mit einer "Anfrage für Hilfe" und
- eine schnelle, unkomplizierte, digitale Antragstellung.
Eine Beistandschaft können alleinerziehende Mütter oder Väter beantragen, die Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen benötigen. Das Jugendamt handelt dann als Beistand im Sinne des alleinerziehenden Elternteils und vertritt die Interessen des Kindes. Mit dem Onlinedienst "Beistandschaft Online" können Alleinerziehende:
- die Voraussetzungen vorab mit dem "Schnellcheck" prüfen,
- einen Beratungstermin vereinbaren,
- den Antrag stellen und
- die Beistandschaft beenden.