Relaunch: OID-Register für das Gesundheitswesen mit zeitgemäßem Design und neuen Funktionen
Meldung BMG 16.06.2023
Das OID-Register für das deutsche Gesundheitswesen bietet Transparenz für alle. Zahlreiche neue Funktionen wie eine aktualisierte Antragserfassung verbessern nun die Bedienung für Nutzerinnen und Nutzer.
Im deutschen Gesundheitswesen können Organisationen, Software-Unternehmen oder IT-Dienstleistende ihre Objekte für den Austausch mit einer eindeutigen Nummer kennzeichnen. Diese sogenannten Objekt-Identifikatonsnummern (OID) unterstützen eine standardisierte Softwarekommunikation und werden durch das durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben.
Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen, da die OIDs besser als nicht standardisierter Text verarbeitet werden können. Mögliche Typen einer OID sind zum Beispiel Organisationen, Templates, Identifikatoren, Kodierschemata und Wertelisten.
Im OID-Register "Gesundheitswesen Deutschland" können Nutzende einen Antrag stellen, um OIDs zu erfassen oder zu verändern. Im öffentlich zugänglichen Register besteht außerdem die Möglichkeit für jedermann, Informationen zu zugeteilten OIDs zu suchen.
Neuheiten des Relaunches im Überblick
Das BfArM konnte einen Relaunch des Registers im Rahmen einer Förderung durch das Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Förderung des digitalen Verwaltungsangebots in Deutschland umsetzen. Das neue Register berücksichtigt die aktuellen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Die dem Register zugrundeliegende Software ist nun auf einem fachlich und technisch aktuellen Stand und auch für die Zukunft gut gerüstet. Im Zuge der Modernisierung hat das BfArM bisherige Funktionen des seit 2005 betriebenen Registers verbessert und um aktuelle Bedürfnisse der Anwendenden erweitert.
Die neuen Funktionen des Registers
Ganz zentral hat das BfArM das Stellen eines Erstantrags oder eines Änderungsantrags zur Zuteilung einer OID grundlegend erneuert und an aktuelle fachliche und rechtliche Anforderungen angepasst. Aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit ist der Zugang zur Antragsstellung nun passwortgeschützt. Nach dem Login steht den Antragstellenden eine übersichtliche, intuitiv bedienbare Benutzeroberfläche für die Erfassung ihrer Informationen zur Verfügung. Diese enthält alle wesentlichen Funktionen, sodass Personendaten geschützt übermittelt werden und eine Kommunikation per E-Mail in der Regel nicht mehr nötig ist.
Bereits während der Erfassung werden die eingegebenen Daten nun systemseitig validiert. Als weitere Neuheit können Nutzende außerdem eine sogenannte "kanonische URL" für ein Objekt als Ergänzung zu den Antragsdaten eingeben. Diese wird von Anwendungen genutzt, die den Standard FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) verwenden.
Quelle: BfArM
Die Bedienung der Antragsformulare ist zudem nutzerfreundlicher: Abhängig von den gewählten Einstellungen, werden in den Formularen Felder ein- oder ausgeblendet. So sehen Anwendende nur die für ihren ausgewählten OID-Typ passenden Felder. Am Ende einer Antragstellung erhalten Nutzende aus den eingegebenen Daten zudem ein PDF, um den Antrag archivieren zu können.
Die Daten des OID-Registers „Gesundheitswesen Deutschland“ sind öffentlich und transparent für alle einsehbar. Die direkte Suche als auch die Suche über die OID-Baumstruktur haben nun eine bessere Performance. Die Liste der Suchergebnisse kann als CSV-Datei exportiert werden.
Zu jeder OID können Anwendende die Beschreibung des Objekts und weitere Metadaten einsehen. Auch werden die verantwortliche und antragstellende Organisation und gegebenenfalls Kontaktperson und antragstellende Person angezeigt. Detailinformationen zu einem Registereintrag können ausgedruckt und über einen Direktlink angesteuert werden. Diesen Link können Nutzende in Softwareanwendungen zur Dokumentation integrieren.