Jetzt online: Antrag auf Rufzeichen für Luftfahrzeuge bei der Bundesnetzagentur
Meldung BMWK 18.07.2023
Alle Privatpersonen und Unternehmen, die vom Flugzeug aus am Flugfunk teilnehmen wollen oder müssen, können eine Aircraft Station Licence jetzt auch online über das Bundesportal beantragen.
Alle Frequenzen, die Flugzeugführerinnen, Flugzeugführer sowie Fluglotsinnen und Fluglotsen für ihre Kommunikation verwenden, werden in Deutschland von der Bundesnetzagentur verwaltet.
Damit der Funkverkehr reibungslos ablaufen kann, müssen alle Funkstellen, die am Funkverkehr beteiligt sind, eindeutig identifiziert werden. Hierfür werden Rufzeichen genutzt, welche die Bundesnetzagentur zuteilt. Diese Rufzeichenzuteilung erfolgt im Rahmen der Ausstellung einer Aircraft Station Licence. Diese ist aufgrund internationaler Verträge weltweit gültig. Mit der Zuteilung sind persönliche und technische Informationen verbunden, die aktuell bleiben müssen. Deshalb müssen die Nutzerinnen und Nutzer der Bundesnetzagentur alle Änderungen über einen Änderungsantrag mitteilen. Ein solcher Antrag ist nötig, wenn Personen ihren Namen ändern, die angegebene Anschrift wechseln oder die Funkausrüstung im Flugzeug oder Ballon erneuert wird. Antragstellende mit Wohnsitz im Ausland müssen zudem eine Person angeben, die in Deutschland empfangsbevollmächtigt ist.
Bisher konnten Eigentümerinnen und Eigentümer von Luftfahrzeugen den Antrag für Rufzeichen für ihr Luftfahrzeug auf der Internetseite der Bundesnetzagentur als Dokument herunterladen und digital ausfüllen. Der Antrag musste jedoch im Anschluss ausgedruckt und per Post an die Bundesnetzagentur versendet werden. Auch der Bescheid erreichte die Antragstellenden auf dem Postweg. Jetzt kann der Antrag im Bundesportal online ausgefüllt und digital versandt werden. Der Zugang zum elektronischen Formular erfolgt für Privatpersonen über ihre BundID, während Unternehmen und Organisationen sich über "Mein Unternehmenskonto“ ausweisen. Nach Prüfung des Antrags von der Bundesnetzagentur erhalten die Antragstellenden eine Zuteilungsurkunde mit dem Rufzeichen für ihr Flugzeug oder ihren Ballon. Die Möglichkeit, einen Antrag wie bisher auf dem Postweg zu stellen, besteht jedoch weiterhin.
Quelle: Bundesportal