Neues Portal für alle Verwaltungsleistungen rund um die Zuteilung von Rundfunkfrequenzen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: BMWK , Datum: 04.07.2023

Über das neue Rundfunk-Kundenportal der Bundesnetzagentur können Rundfunkveranstalter ihre Frequenzzuteilungen für Rundfunkfrequenzen ab jetzt komplett digital beantragen und verwalten.

Vom großen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter bis zum lokalen Autokinobetreiber – Rundfunkfrequenzen sind sehr begehrt. Gleichzeitig sind sie eine begrenzte Ressource, die koordiniert werden muss. Für die Rundfunkinhalte sind die Länder zuständig; für die notwendigen Frequenzen die Bundesnetzagentur. Sie sorgt dafür, dass es bei der Zuteilung von Frequenzen fair zugeht.

Ab jetzt können Rundfunkfrequenzen auch online beantragt werden. Doch das neue digitale Fachportal ist viel mehr als ein Antragsformular in digitaler Form:

Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben auch die Möglichkeit, ihre Frequenzzuteilungsanträge inklusive Bearbeitungsstand sowie den Status der ihnen bereits zugeteilten Frequenzen einzusehen, unabhängig davon, ob sie diese auf Papier oder digital gestellt haben. Das bietet eine gute Übersicht und hat zum Beispiel den Vorteil, dass auch vor der Einführung des Kundenportals erstellte Frequenzzuteilungen ganz einfach per Mausklick neu beantragt werden können. Die Daten werden dabei aus der ursprünglichen Frequenzzuteilung übernommen, sodass sich Nutzerinnen und Nutzer eine aufwendige Suche in alten Dokumenten künftig ersparen.

aktuelles Zitat:

Portaitfoto von Elmar Zilles, Abteilungsleiter, "Rechtsfragen der Regulierung Telekommunikation, Frequenzordnung" bei der Bundesnetzagentur
"Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes spielt im Bereich der Telekommunikation in der Bundesnetzagentur eine sehr wichtige Rolle. Ich freue mich, dass wir mit dem Rundfunk-Portal eine erste Umsetzung dieses Vorhabens in der Frequenzverwaltung erreicht haben - weitere Bereiche der Frequenznutzungen werden folgen."

Elmar Zilles, Abteilungsleiter, "Rechtsfragen der Regulierung Telekommunikation, Frequenzordnung" bei der Bundesnetzagentur

Die digitale Beantragung ist allen Nutzerinnen und Nutzern auch ohne besondere Kenntnisse möglich. Vorgefertigte Formularfelder und Ausfüllhilfen unterstützen bei der Antragstellung und erleichtern damit die Arbeit der Bundesnetzagentur. Diese steht aber selbstverständlich auch weiterhin für Nachfragen zur Verfügung.    

Gleichzeitig erleichtert das Rundfunkportal die direkte Kommunikation mit der Behörde. Da Eingänge über das Portal gebündelt werden, sind die Verwaltungswege kürzer und die Prozesse effizienter. Auch können die Bearbeiterinnen und Bearbeiter noch gezielter auf Anfragen eingehen. Das verringert den formalen Bearbeitungsaufwand und sorgt dafür, dass die Anträge noch effizienter bearbeitet und geprüft werden können.

Dank des neuen Onlineportals können Rundfunkbetreiber alle Fakten zu ihren Frequenzzuteilungen rund um die Uhr an einem Ort einsehen und verwalten. Dies schafft zusätzliche Transparenz und erhöht die Nutzerfreundlichkeit sowie die effiziente Bearbeitung. Die Digitalisierung bleibt jedoch auch beim Rundfunkportal ein Dauerauftrag: Um den Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes als auch den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden, wird das Portal stetig weiter verbessert. So wurde jüngst die Anbindung an die BundID und das ELSTER Organisationskonto umgesetzt, um den Anmeldeprozess noch einfacher und sicherer zu gestalten.